Digitalisierung

Endlich digital abrechnen

Die Digitalisierung im Gesundheitswesen schreitet voran, doch viele Pflegeunternehmen stehen vor der Frage: Wie gelingt der Übergang von Papierbergen zur vollelektronischen Abrechnung?

Jens Biere, opta data Finance GmbH Foto: Daniel George

Die Uhr tickt: Spätestens ab dem 1. Juli 2025 ist der Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI) für ambulante Pflegedienste Pflicht. Und ab dem 1. Dezember 2026 wird der elektronische Leistungsnachweis (eLNW) verbindlich. Jens Biere und Mark Goede von der opta data Finance GmbH haben auf dem Messekongress der Leitmesse ALTENPFLEGE 2025 in Nürnberg deutlich gemacht, warum es sich lohnt, schon jetzt zu handeln – und wie Pflegebetriebe von umfangreichen Fördermöglichkeiten profitieren können.

„Die TI ist das Rückgrat der Digitalisierung im Gesundheitswesen“, unterstreicht Jens Biere. Ziel ist es, sämtliche Akteure – von Ärzten über Pflegeeinrichtungen bis hin zu Kassen – in einer sicheren Infrastruktur zu vernetzen. So können Leistungen digital abgerechnet, Genehmigungen schneller erteilt und Patientendaten sicher ausgetauscht werden.

Der elektronische Leistungsnachweis wird dabei zur Schlüsselfunktion: Er ersetzt künftig die Papierformulare, die bislang zwischen Pflegediensten und Krankenkassen ausgetauscht wurden. „Im besten Fall wird der eLNW auf Knopfdruck erzeugt und direkt an die Kasse übermittelt“, beschreibt Mark Goede. Möglich macht das eine leistungsstarke, TI-fähige Branchensoftware, die alle notwendigen Daten automatisiert verarbeitet.

Die gute Nachricht: Die Investition wird refinanziert.

Laut Präsentation von opta data erhalten Pflegebetriebe eine monatliche Grundpauschale von 207,93 Euro für den Betrieb des TI-Anschlusses – garantiert über fünf Jahre. Hinzu kommt ein Zuschlag von 7,77 Euro monatlich je Mitarbeiter mit Heilberufsausweis (eHBA). Auch die einmaligen Kosten für das Kartenterminal (690 Euro) werden erstattet. Unterm Strich: Bis zu 100 Prozent der Investition sind über die Pauschalen des GKV-Spitzenverbandes abgedeckt.

Die Auszahlung erfolgt quartalsweise, die Beantragung ist unkompliziert – vorausgesetzt, Einrichtungen verfügen über eine Telematik-ID, die SMC-B-Karte und die entsprechenden Nachweise über die Installation. „Wichtig ist, dass sich Pflegebetriebe jetzt informieren und die Anbindung rechtzeitig umsetzen“, so Goede.

Praxisvorteile über die Finanzierung hinaus

Neben der finanziellen Entlastung bringt die TI-Anbindung weitere Vorteile: schnellerer Austausch über KIM-Dienste, sicherer Zugriff auf Gesundheitsdaten via ePA und langfristig automatisierte Genehmigungs- und Abrechnungsprozesse. Für die ambulante Pflege bedeutet das: weniger Bürokratie, mehr Zeit für die Versorgung der Patientinnen und Patienten.

Die klare Empfehlung der Experten: Nicht warten. Jetzt starten.

„Die Weichen sind gestellt, die Refinanzierung steht, und die Systeme sind bereit“, resümieren Biere und Goede. „Wer frühzeitig auf TI und eLNW setzt, verschafft sich einen Vorsprung und sichert die Zukunftsfähigkeit seines Betriebs.“

Der Weg zur TI-Anbindung – Schritt für Schritt

  • Dienstleister wählen: Ein Partner wie opta data unterstützt bei Installation und Betrieb.
  • Paket sichern: Hardware, Kartenterminal und Software frühzeitig bestellen.
  • Förderung nutzen: Grundpauschale von 207,93 Euro monatlich + Zuschläge beantragen.
  • Software prüfen: Sicherstellen, dass der eLNW erzeugt und über KIM versendet werden kann.
  • Team vorbereiten: Mitarbeitende schulen und Prozesse intern klären.
  • Anbindung umsetzen: Spätestens bis zum 1. Juli 2025 die TI-Anbindung abschließen.