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AKI: G-BA beschließt Ausnahme von Potenzialerhebung für Bestandspatienten
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat eine dauerhafte Ausnahmeregelung für Bestandspatienten in der außerklinischen Intensivpflege beschlossen. Für Versicherte, die bis zum 30. Juni 2025 bereits entsprechende Leistungen erhalten haben, ist künftig keine verpflichtende Potenzialerhebung vor jeder Verordnung mehr notwendig.
„Die Sicherstellung einer nahtlosen Versorgung hat für uns immer oberste Priorität“, erklärt Dr. med. Bernhard van Treeck, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzender des Unterausschusses Veranlasste Leistungen. Die neue Regelung soll zum 1. Juli 2025 in Kraft treten und schließt damit direkt an die auslaufende Übergangsregelung an.
Fokussierter Einsatz ärztlicher Ressourcen
Die Ausnahmeregelung soll die begrenzten ärztlichen Kapazitäten für Potenzialerhebungen gezielter einsetzen. „Gerade bei chronisch-fortschreitenden Erkrankungen oder irreversiblen Schädigungen sinkt das Entwöhnungspotenzial in der Regel mit der Zeit“, betont van Treeck. Bei Bestandspatienten erfolgt eine Potenzialerhebung künftig nur noch bei Anzeichen für ein Entwöhnungspotenzial oder auf ausdrücklichen Wunsch der Betroffenen.
Für den begünstigten Versichertenkreis sind Folgeverordnungen von außerklinischer Intensivpflege künftig für bis zu 12 Monate möglich. Dies reduziert den bürokratischen Aufwand für Patienten und Verordner.
Regelungen für Neupatienten
Für Versicherte, die ab dem 1. Juli 2025 erstmals außerklinische Intensivpflege erhalten, gelten weiterhin die allgemeinen Vorgaben mit verpflichtender Potenzialerhebung vor jeder Verordnung. Erst wenn innerhalb von mindestens zwei Jahren zweimal in Folge kein Entwöhnungspotenzial festgestellt wurde, sind auch für diese Patienten Folgeverordnungen ohne erneute Potenzialerhebung zulässig. (tw)
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