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G-BA nimmt erstes „sonstiges Produkt zur Wundbehandlung“ in Verordnungsliste auf

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat mit UrgoStart Tül erstmals ein „sonstiges Produkt zur Wundbehandlung“ in die Liste der verordnungsfähigen Medizinprodukte aufgenommen. Das Produkt kann künftig bei diabetischen Fußulzera bei Erwachsenen verordnet werden.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat erstmals ein "sonstiges Produkt zur Wundbehandlung" in die Liste der verordnungsfähigen Medizinprodukte aufgenommen. Bild: Scriblr - Adobe Stock.

Die Verordnungsfähigkeit ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. UrgoStart Tül kann eingesetzt werden, wenn trotz mindestens zweiwöchiger Behandlung mit herkömmlichen Verbandmitteln kein Heilungsfortschritt eingetreten ist. Zudem darf weder eine kritische Ischämie noch eine Wundinfektion vorliegen.

Bedeutung für die Übergangsregelung

Mit der Aufnahme in die Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie bleibt das Produkt auch nach Ablauf der gesetzlichen Übergangsregelung verordnungsfähig. Ab dem 2. Dezember 2025 dürfen „sonstige Produkte zur Wundbehandlung“ nur noch dann zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden, wenn der G-BA ihren medizinischen Nutzen positiv bewertet hat. (hp)