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Anbieter sollten Vergütungen jetzt systematisch absichern

Die Aussetzung der Tarifregelung erhöht den Druck auf Anbieter der außerklinischen Intensivpflege. Aus Sicht der Medizinrechtlerin Franziska Dunker kommt es jetzt darauf an, die eigenen Vergütungsgrundlagen belastbar aufzubereiten und Verhandlungen mit Kostenträgern rechtlich wie betriebswirtschaftlich abzusichern.

Franziska Dunker ist Rechtsanwältin und Local Partnerin bei der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen. Foto: FGVW

Für viele Anbieter der außerklinischen Intensivpflege ist die Tarifaussetzung vor allem ein Risiko für die wirtschaftliche Planung. Wenn unklar bleibt, in welchem Umfang tarifliche Personalaufwendungen refinanziert werden, geraten Kalkulationen, laufende Versorgungsverträge und Personalentscheidungen unter Druck. Die Folgen reichen von schwieriger werdenden Vertragsverhandlungen bis zu Liquiditätsrisiken.

Franziska Dunker, LL.M. (Medizinrecht), Rechtsanwältin und Local Partner bei Friedrich Graf von Westphalen & Partner, wird bei der Digitalkonferenz „Außerklinische Intensivpflege nach dem BStabG“ die rechtlichen Konsequenzen der neuen Gesetzeslage einordnen. Für die Unternehmen ergibt sich daraus eine klare Aufgabe: Sie sollten die Auswirkungen der gesetzlichen Änderungen nicht abwarten, sondern ihre Vergütungs- und Vertragsgrundlagen überprüfen.

Konkret bedeutet das, die Personal- und Sachkosten nachvollziehbar zu dokumentieren, tarifbedingte Mehrkosten transparent auszuweisen und die zugrunde liegenden Kalkulationen für Verhandlungen mit Kostenträgern belastbar vorzubereiten. Ebenso wichtig ist es, bestehende Verträge auf Anpassungsmöglichkeiten, Fristen und Risiken zu prüfen. Wo Vergütungen die tatsächlichen Kosten nicht mehr decken, müssen Anbieter frühzeitig in Verhandlungen eintreten und ihre Forderungen fachlich und rechtlich begründen können.

Dabei dürften nicht allein die aktuellen gesetzlichen Vorgaben entscheidend sein. Auch die Entwicklung der Vertragsverhandlungen, einschlägige gerichtliche Entscheidungen sowie Datenschutz- und IT-Sicherheitsanforderungen beeinflussen die wirtschaftliche Steuerung von Unternehmen in der außerklinischen Intensivpflege.

Welche rechtlichen Handlungsspielräume Anbieter derzeit haben und wie sich Vergütungsforderungen in der Praxis vorbereiten lassen, ist Thema der Digitalkonferenz „Außerklinische Intensivpflege nach dem BStabG“ am 25. August 2026 von 9:30 bis 14:00 Uhr. Neben Franziska Dunker sprechen dort unter anderem Vanessa Günther, Dr. Julian Zaudig, Stephan Patke und Nadya Klarmann. Moderiert wird die Veranstaltung von Lukas Sander, Chefredakteur von Häusliche Pflege.