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Deutscher Pflegerat fordert 300-Millionen-Programm für Pflegedaten

Der Deutsche Pflegerat will pflegerische Daten gleichwertig im Gesundheitssystem nutzbar machen. Ein neues Expert:innenpapier skizziert eine umfassende Pflege-Informatik-Initiative mit fünf Kernforderungen.

"Die PII ist kein technisches Projekt, sondern ein gesellschaftlicher Auftrag. Wenn die Pflege in eigenen Datenräumen und Forschungsstrukturen abgebildet wird, kann sie die Zukunft des Gesundheitssystems aktiv mitgestalten", betont Thomas Meißner, Leiter der DPR-Fachkommission Digitalisierung in der Pflege. Foto: DPR

Die Pflege ist die größte Berufsgruppe im deutschen Gesundheitswesen, doch ihre Daten spielen bei wichtigen Entscheidungen kaum eine Rolle. Laut dem Deutschen Pflegerat (DPR) fehlen valide und interoperable Daten, um Qualität, Versorgung und Politik wirksam zu steuern. Die Fachkommission „Digitalisierung in der Pflege“ des DPR hat deshalb ein umfassendes Expert:innenpapier zur Pflege-Informatik-Initiative (PII) vorgelegt.

„Mit der Pflege-Informatik-Initiative schließen wir diese Lücke und schaffen die Basis dafür, dass pflegerische Daten sowohl für primäre Zwecke wie Versorgung und Steuerung als auch für sekundäre Zwecke wie Forschung, Public Health und Qualitätspolitik im Sinne der Logik pflegerischen Handelns nutzbar werden“, erklärt Thomas Meißner, Leiter der DPR-Fachkommission Digitalisierung in der Pflege.

Fünf Säulen für bessere Pflegedaten

Das Konzept des Deutschen Pflegerats basiert laut dem Expert:innenpapier auf fünf Kernforderungen. Im Zentrum steht ein „Kerndatensatz Pflege“ (KDP), der als international anschlussfähiger, standardisierter Datensatz Routinedaten, Qualitätsindikatoren und Forschungsergebnisse strukturiert zusammenführen soll. Dieser Datensatz soll die Eigenlogik pflegerischer Versorgung abbilden.

Ergänzend fordert der DPR den Aufbau spezialisierter „Pflege-Datenintegrationszentren“. Diese Strukturen zur Erhebung, Integration und Auswertung pflegerischer Daten sollen komplementär zur bestehenden Medizininformatik-Initiative arbeiten, aber eigenständige pflegespezifische Inhalte haben.

Finanziert werden soll das Vorhaben durch ein „Bundesförderprogramm Pflege-Informatik 2030“ mit mindestens 300 Millionen Euro. Das Geld soll laut DPR sowohl in die Infrastruktur fließen als auch den gezielten Ausbau von Studienplätzen, Professuren und Promotionsprogrammen ermöglichen, um Pflegeinformatik als Disziplin dauerhaft zu verankern.

Rechtliche Grundlagen und europäische Anbindung

Rechtlich soll ein „Pflege-Datengesetz“ die Initiative absichern. Dieses Gesetz soll sich laut dem Expert:innenpapier an § 64e SGB V orientieren und Datenzugang, Governance sowie die verpflichtende Dateneinspeisung durch Einrichtungen regeln.

Die fünfte Säule bildet die europäische Anbindung. Der Deutsche Pflegerat fordert eine aktive Beteiligung an der Gestaltung des European Health Data Space (EHDS), um pflegerische Datenmodelle und Anwendungsfälle europaweit zu verankern.

Internationale Vorbilder zeigen Potenzial

Der aktuelle Zustand der Pflegedaten in Deutschland ist laut DPR problematisch. Pflegerische Routinedaten seien schwer zugänglich, uneinheitlich dokumentiert und selten interoperabel verfügbar. Dadurch fehle eine belastbare Evidenzbasis für Praxis und Politik.

Internationale Beispiele aus Kanada, den Niederlanden und Finnland zeigen laut dem Expert:innenpapier, wie standardisierte Pflegedaten Forschung, Qualitätssicherung und Steuerung ermöglichen können. Die PII soll die bestehende Medizininformatik-Initiative ergänzen, Sichtbarkeit für pflegerisches Handeln schaffen und Benchmarking sowie evidenzbasierte Qualitätssicherung ermöglichen.

Konkreter Fahrplan über zehn Jahre

Für die Umsetzung liegt laut DPR ein klarer Fahrplan über zehn Jahre vor – von der Konzeption über Pilotprojekte bis zur Verstetigung. „Die PII ist kein technisches Projekt, sondern ein gesellschaftlicher Auftrag. Wenn die Pflege in eigenen Datenräumen und Forschungsstrukturen abgebildet wird, kann sie die Zukunft des Gesundheitssystems aktiv mitgestalten“, betont Meißner.

Damit die Initiative Realität wird, brauche es politische Beschlüsse in der aktuellen Legislaturperiode für Fördermittel und Rechtsgrundlagen. Zudem fordert der DPR einen abgestimmten Fahrplan mit Bund, Ländern und Hochschulen sowie Pilotprojekte für Pflege-Datenintegrationszentren.

Finanzielle Anreize in Form von Zuschlägen sollen Einrichtungen motivieren, die KDP-konforme Qualitätsdaten liefern. Perspektivisch sollen pflegespezifische Datenstandards in die gematik-Spezifikationen aufgenommen und Pflegeinformatik-Expertise in EHDS-Gremien entsendet werden. Langfristig strebt der DPR auch eine Einbeziehung in den Arbeitskreis nach § 3 Abs. 4 des Gesundheitsdatennutzungsgesetzes (GDNG) an.

Das Expert:innenpapier steht hier zum Download bereit.