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Live-Ins: Staffler kündigt Gesetz an
Die Bundesregierung will in den kommenden Monaten einen Gesetzentwurf für eine rechtssichere Beschäftigung von häuslichen Betreuungskräften („Live-ins“) vorlegen. Das kündigte die Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Katrin Staffler (CSU), in einem Deutschlandfunk-Beitrag an. Ziel sei es, verbindliche arbeitsrechtliche Standards zu schaffen und die Beschäftigung in Privathaushalten aus der bisherigen Grauzone zu holen. Auch eine Finanzierung über die Pflegekassen schließt Staffler nicht aus.
„Die Krux ist, dass wohl nur wenige dieser Settings bei Lichte betrachtet mit deutschem beziehungsweise europäischem Arbeitsrecht vereinbar sind“, sagte Staffler. Erst rechtssichere Modelle könnten es ermöglichen, dass Betreuungskräfte künftig auch „an Maßnahmen und Leistungen zur Stärkung der häuslichen Pflege partizipieren“ – also von der Pflegeversicherung unterstützt werden.
Anstellungsmodell steht im Zentrum
Im Zentrum der Überlegungen steht laut Staffler das Anstellungsmodell, bei dem Familien Betreuungskräfte direkt beschäftigen. „Rechtssicherheit gibt derzeit am besten das Anstellungsmodell, also die Direktanstellung einer Betreuungskraft durch die Familie“, erklärte sie.
Zugleich stellte die Pflegebevollmächtigte in Aussicht, die starre Trennung zwischen Arbeits- und Bereitschaftszeit rechtlich neu zu bewerten: „Ich glaube, dass wir trotz aller Schwierigkeiten eine pragmatische Lösung zum Umgang mit vermeintlicher Bereitschaftszeit finden müssen. Im Koalitionsvertrag haben wir dafür auch Anknüpfungspunkte, beispielsweise die Betrachtung einer Wochenarbeitszeit.“
Pflegekassen sollen perspektivisch finanzieren
Langfristig sollen laut Staffler auch die Pflegekassen stärker eingebunden werden: „Wenn es uns gelingt, die Live-in-Betreuung rechtssicherer auszugestalten, werden wir sicher auch Leistungen der Pflegeversicherung für solche Settings verfügbar machen.“ Bereits in der vergangenen Legislaturperiode habe es dazu Vorarbeiten gegeben, auf denen nun aufgebaut werden könne.
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