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Bundesrat stoppt vorerst Sparpaket für Krankenkassen – mit Folgen für die Pflege
Das Sparpaket für die gesetzlichen Krankenkassen kann nicht wie geplant in Kraft treten. Der Bundesrat entschied am 21. November, den vom Bundestag beschlossenen Gesetzentwurf nicht zu billigen, sondern den Vermittlungsausschuss anzurufen. Daran gekoppelt ist unter anderem die geplante Kompetenzerweiterung für Pflegefachpersonen, die dadurch vorerst ausgebremst wird.
Im Vermittlungsausschuss müssen nun Vertreterinnen und Vertreter beider Parlamentskammern gemeinsam nach einer Lösung suchen. Das Sparpaket soll verhindern, dass im kommenden Jahr die Kassenbeiträge steigen. Hintergrund der Bundesratsentscheidung ist ein Streit ums Geld. Der größte Teil des Sparpakets, das die Kassen nächstes Jahr um rund zwei Milliarden Euro entlasten soll, entfällt auf die Krankenhäuser. Für die Höhe ihrer Vergütung soll eine andere Rechengröße herangezogen werden als bisher. Dadurch würde der Anstieg stärker begrenzt. Laut dem Bundesgesundheitsministerium fällt die Vergütung mit Sparpaket rund 1,8 Milliarden Euro niedriger aus als ohne das Sparpaket.
Gesetzentwurf umfasst viele Einzelregelungen
Die Länder fürchten, dass sie die Krankenhäuser deshalb stärker unterstützen müssen – und zwar nicht nur nächstes Jahr. Weil die Vergütung immer ausgehend von den vorherigen Werten berechnet wird, würde eine Dämpfung 2026 auch in den Folgejahren für geringere Vergütungen durch die Krankenkassen sorgen. In der Beschlussempfehlung des Bundesrats-Gesundheitsausschusses wird verlangt, den Passus zur Krankenhausvergütung aus dem Sparpaket zu streichen.
Eigentlich sollte das Gesetz größtenteils zum Jahreswechsel in Kraft treten. Mit der Anrufung des Vermittlungsausschusses sind nun eine ganze Reihe von Vorhaben auf Eis gelegt. Denn das Sparpaket war nachträglich in das Gesetz zur Kompetenzerweiterung von Pflegekräften eingefügt worden. Vorgesehen sind darin außerdem ein besserer Zugang zu Präventionsleistungen für Menschen, die zu Hause gepflegt werden, und eine Vereinfachung der Anträge auf Pflegeleistungen. Zudem soll damit die Regelung zur Zahl der Kinderkrankentage bis Ende 2026 verlängert werden.
Warken: „Ein schlechtes Signal“
Anlässlich der Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat im Zuge der Beratungen zum Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) erklärte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU): „Die Anrufung des Vermittlungsausschusses durch eine Mehrheit der Länder in der heutigen Sitzung des Bundesrates ist ein schlechtes Signal für den Wirtschaftsstandort Deutschland.“
Die Entscheidung werfe einen Schatten auf das gemeinsame Ziel, die gesetzliche Krankenversicherung und die soziale Pflegeversicherung insgesamt auf ein stabiles Fundament zu setzen, um Beitragserhöhungen zu vermeiden, so die Ministerin weiter. Die Herausforderungen im kommenden Jahr seien um ein Vielfaches höher und könnten nur durch eine gemeinsame Kraftanstrengung gelingen. Immer höhere Beiträge oder Steuerzuschüsse könnten dafür keine Lösung sein.
„Die angespannte Situation der Krankenhäuser ist uns sehr wohl bewusst. Deshalb entlastet der Bund diese auch an anderer Stelle in Milliardenhöhe. Die Länder hingegen kommen ihrer Finanzierungsverpflichtung seit vielen Jahren nicht ausreichend nach“, kritisiert Warken abschließend.
Die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Simone Borchardt, kritisiert die Anrufung des Vermittlungsausschusses zum BEEP als verantwortungslosen Schritt der Länder: „Die Länder gefährden mit ihrer Blockadehaltung die Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung. Statt konstruktiv an einer Lösung mitzuwirken, die die GKV kurzfristig stabilisiert bis umfangreiche Reformen umgesetzt werden, schalten die Länder in den Wahlkampfmodus und verzögern dringend notwendige Entscheidungen.“
Lucha: „Brauchen durchdachtere Reformen“
Der baden-württembergischen Gesundheitsministers Manne Lucha (Grüne) hingegen begrüßte die Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat: „Die Gesetzlichen Krankenversicherungen müssen langfristig stabilisiert werden, darin sind wir uns einig. Aber die Stabilisierung darf nicht auf dem Rücken der Krankenhäuser erfolgen. Unsere Kliniken stehen unter enormem Druck, sie versorgen täglich Patientinnen und Patienten und brauchen jetzt Verlässlichkeit statt weiterer Belastungen. Es braucht weitreichende und durchdachte Reformen, keine Flickschusterei.“
Hessens Gesundheitsministerin Diana Stolz (CDU) hob in ihrer Rede im Bundesrat die „große Bedeutung des Gesetzes für die professionelle Pflege in Deutschland“ vor. „Das Gesetz stärkt die Pflegeberufe, baut unnötige Bürokratie ab und setzt ein zentrales Signal für mehr Verantwortung, mehr Kompetenz und mehr Attraktivität in der Pflege. All das ist richtig, notwendig und überfällig. Dieses Gesetz kann – und soll – ein echter Fortschritt für eine der tragenden Säulen unseres Gesundheitswesens werden“, erklärte Stolz.
Gleichzeitig kritisierte die Ministerin, dass die öffentliche Debatte derzeit von Regelungen dominiert werde, die mit der Stärkung der Pflege nichts zu tun hätten. Gemeint ist das im Gesetz verankerte GKV-Sparpaket. „Niemand will die Menschen in wirtschaftlich angespannten Zeiten zusätzlich belasten – uns allen ist es ein Anliegen, steigende Beiträge zum 1. Januar 2026 zu verhindern“, so die Hessische Gesundheitsministerin. „Aber der Weg, der hier eingeschlagen wurde, birgt erhebliche Risiken – gerade für unsere Krankenhäuser, die heute schon unter enormem Druck stehen.“ Stolz verwies darauf, dass das Krankenhausfinanzierungsgesetz den Bund ausdrücklich verpflichtet, die wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser zu gewährleisten.
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