Personal
Mindestlöhne in der Altenpflege steigen erneut
Die Pflegekommission hat sich laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 19. November 2025 einstimmig auf eine erneute Erhöhung der Pflegemindestlöhne geeinigt. Demnach steigen die Mindestlöhne bis zum 1. Juli 2027 in zwei Schritten und bleiben bis zum 30. September 2028 gültig. Die Löhne bleiben wie bisher nach Qualifikationsniveau gestaffelt und gelten bundesweit einheitlich.
Für Pflegehilfskräfte soll der Mindestlohn von derzeit 16,10 Euro zunächst zum 1. Juli 2026 auf 16,52 Euro und anschließend zum 1. Juli 2027 auf 16,95 Euro steigen. Qualifizierte Pflegehilfskräfte – also Beschäftigte mit mindestens einjähriger Ausbildung – erhalten künftig 17,80 Euro (2026) beziehungsweise 18,26 Euro (2027) pro Stunde. Für Pflegefachkräfte sieht die Empfehlung eine Erhöhung von aktuell 20,50 Euro über 21,03 Euro (2026) auf schließlich 21,58 Euro (2027) vor.
Darüber hinaus empfiehlt die Pflegekommission weiterhin einen Anspruch auf zusätzlichen bezahlten Urlaub von neun Tagen pro Jahr bei einer Fünftagewoche. Dieser Zusatzurlaub besteht zusätzlich zum gesetzlichen Mindesturlaub.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) bezeichnete den Beschluss als „gutes Signal“, betonte zugleich aber, dass viele Pflege- und Betreuungskräfte bereits oberhalb des gesetzlichen Mindestniveaus verdienen. Sie verwies auf weitere geplante Schritte zur Attraktivitätssteigerung der Pflegeberufe, etwa durch weniger Bürokratie und erweiterte Handlungsspielräume.
Auch Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) begrüßte den einstimmigen Kommissionsbeschluss als Beleg für den hohen Stellenwert der Pflegearbeit. Gute Löhne seien entscheidend, um Fachkräfte zu halten und neue Mitarbeitende zu gewinnen, sagte sie laut BMAS.
Cornelia Prüfer-Storcks (SPD), Vorsitzende der Pflegekommission und Beauftragte des BMAS, hob hervor, dass das einstimmige Ergebnis angesichts schwieriger wirtschaftlicher Rahmenbedingungen keine Selbstverständlichkeit sei. Der Pflegemindestlohn bleibe „der einzige individuell einklagbare Rechtsanspruch“ der Beschäftigten im Pflegebereich und biete zugleich Planungssicherheit für die Einrichtungen.
Nach Angaben des BMAS arbeitet rund eineinhalb Millionen Pflegekräfte in Einrichtungen, die unter die Pflegemindestlohn-Verordnung fallen. Diese soll nun, gestützt auf die Kommissionsempfehlung, per Ministerverordnung fortgeschrieben werden. Sie wird damit für alle Betriebe verbindlich, unabhängig von den Regelungen in individuellen oder tariflichen Verträgen.
Bei der Pflegekommission nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz handelt es sich um ein paritätisch besetztes Gremium aus Vertreter:innen privater, freigemeinnütziger und kirchlicher Träger sowie der Arbeitnehmerseite. Unter dem Vorsitz von Prüfer-Storcks arbeitet die derzeitige, fünfte Kommission seit Dezember 2021 mit einer Laufzeit von fünf Jahren.
Die nach der neuen Empfehlung der Kommission geplanten Erhöhungsschritte der Pflegemindestlöhne lauten im Einzelnen wie folgt:
(1) Für Pflegehilfskräfte:
| Höhe | |
| Aktuell | 16,10 € |
| ab 01.07.2026 | 16,52 € |
| ab 01.07.2027 | 16,95 € |
(2) Für qualifizierte Pflegehilfskräfte (Pflegekräfte mit einer mindestens 1-jährigen Ausbildung und einer entsprechenden Tätigkeit):
| Höhe | |
| Aktuell | 17,35 € |
| ab 01.07.2026 | 17,80 € |
| ab 01.07.2027 | 18,26 € |
(3) Für Pflegefachkräfte:
| Höhe | |
| Aktuell | 20,50 € |
| ab 01.07.2026 | 21,03 € |
| ab 01.07.2027 | 21,58 € |
Zum Ergebnis der Pflegekommission erklärt bpa Arbeitgeberverbandspräsident und Kommissionsmitglied Rainer Brüderle: „Mit einer erneut sehr langen Laufzeit von 27 Monaten schaffen wir nicht nur Planungssicherheit für die Unternehmen in der Pflegebranche, sondern wir nehmen damit auch unsere staatspolitische Verantwortung wahr. Denn ein moderater Anstieg von derzeit 16,10 Euro auf 16,95 zum 1.7.2027 macht deutlich, dass sich die Mitglieder der Pflegekommission sehr bewusst waren, in welcher wirtschaftlich schwierigen Situation sich die Unternehmen, die Pflegeversicherung und unser Land befinden. Höhere Belastungen hätten wir als Arbeitgeberverband angesichts der finanziellen Lage unserer Unternehmen nicht mittragen können.“
Der stellvertretende Präsident des bpa Arbeitgeberverbands und stellvertretendes Kommissionsmitglied, bpa-Präsident Bernd Meurer ergänzt: „Angesichts von 16,95 Euro Stundenlohn für ungelernte Pflegehilfskräfte, der auch 2027 deutlich über dem allgemeinen Mindestlohn liegt, sowie einem Medianlohn von 4.150 Euro für Pflegefachkräfte, stellt sich die Frage, ob es weiterhin die Festlegung von Pflegemindestlöhnen durch eine Pflegekommission braucht. Die Löhne in der Altenpflege haben sich längst so dynamisch und positiv entwickelt, dass keine Mindestvorgaben mehr benötigt werden.“
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu verfassen.
Sie haben noch kein Konto?
Jetzt registrieren