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Gewerkschaft befürchtet Abwanderung aus Altenpflege in Krankenhäuser

Der Streit über den Pflegemindestlohn verschärft sich: Laut der Gewerkschaft ver.di haben die Arbeitgeber im Pflegebereich mit ihrem Verhalten in der Pflegekommission ein „Eigentor“ geschossen.

Silvia Bühler, ver.di Bundesvorstandsmitglied Foto: Kay Herschelmann
„Wir wollten beim Pflegemindestlohn Anschluss an die Einstiegsstufen für die Pflege im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst halten, dem TVöD. Dazu waren die Arbeitgeber partout nicht bereit“, sagt Silvia Bühler, Mitglied des ver.di Bundesvorstands und der Pflegekommission.

„Das wird die Abwanderung aus der Altenpflege in die Krankenhäuser nicht stoppen – ein Eigentor der Arbeitgeber“, so Bühler. Die künftigen Werte des Pflegemindestlohns seien weit weg von einer leistungsgerechten Vergütung dieser oft harten und gesellschaftlich so sinnvollen Tätigkeit. Sogar Verschlechterungen gegenüber der bisherigen Verordnung habe man abwehren müssen, berichtet Bühler von den Verhandlungen. Der Pflegemindestlohn stelle jedoch die einzig einklagbare Vergütungshöhe dar, solange es keinen Tarifvertrag gebe. Deshalb habe ver.di nach Abwägung der Alternative schweren Herzens diesem Kompromiss zugestimmt.

„Der Pflegemindestlohn kann keine Tarifverträge ersetzen“, stellt Bühler klar. „Auf unseren Druck hin hat sich bei der Bezahlung bei Pflegeunternehmen, die ihren Beschäftigten die Sicherheit von Tarifverträgen verweigern, einiges verbessert“, bilanziert die Gewerkschafterin. „Doch es gibt immer noch Arbeitgeber, die die hohe Motivation der beruflich Pflegenden, für die ihnen anvertrauten Menschen da zu sein, gnadenlos ausnutzen. Dem muss die Politik einen Riegel vorschieben.“

Die Diakonie Deutschland, der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege e.V. (DEVAP) und der Verband diakonischer Dienstgeber in Deutschland e.V. (VdDD) begrüßen hingegen die Einigung, mahnen aber zugleich weitere politische Schritte der Regierungskoalition an. Elke Ronneberger, Bundesvorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland, erklärt: „Professionelle Pflege hat ihren Wert – das spiegelt sich längst auch in der Entlohnung wider. Die derzeitige politische Debatte um die Pflege konzentriert sich jedoch zu stark auf Kostenaspekte und verstellt damit den Blick auf das Wesentliche: Vielfältige Pflegeangebote eröffnen Angehörigen die Freiräume, um am Arbeitsleben teilzuhaben und zum Wirtschaftswachstum beizutragen. Es liegt daher im gesamtgesellschaftlichen Interesse, Lösungen zu entwickeln, die Pflege für alle wieder finanzierbar machen – ohne die erreichten Verbesserungen bei der Bezahlung sowie die Vergütung der Mitarbeitenden nach kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen bzw. Tarifverträgen infrage zu stellen.“

Die Vorstandsvorsitzende des Verbandes diakonischer Dienstgeber in Deutschland (VdDD), Johanne Hannemann, emeint: „Die geräuschlose Einigung der Pflegemindestlohnkommission zeigt, dass niedrige Löhne in der Pflege längst der Vergangenheit angehören. Der Pflegemindestlohn markiert lediglich die allerunterste Grenze auf einem hohen Niveau. Diakonische Unternehmen bieten neben attraktiven Gehältern auch weitere Zusatzleistungen und setzen mit ihrer hohen Tarifbindung Maßstäbe für die Branche. Um den Arbeitskräftebedarf zu decken, brauchen wir aber auch vor allem Erleichterungen beim Quereinstieg und bei der Arbeitsmigration.“

Anna Leonhardi, Mitglied des Vorstandes des DEVAP, lenkt den Blick auf die Kernprobleme der Branche: „Die Pflegebranche hat sich in den vergangenen Jahren deutlich weiterentwickelt. Seit 2012 sind etwa die Reallöhne für Pflegehilfskräfte um 42 Prozent gestiegen, bei Fachkräften um 35 Prozent – so viel wie in keiner anderen Branche. Das größte Hemmnis ist daher nicht mehr die angemessene Entlohnung in der Langzeitpflege, sondern die verlässlichen Rahmenbedingungen: Hier ist die Politik aufgefordert, jetzt zu handeln und mit Mut für die große Pflegereform einzutreten, die seit Jahren angekündigt ist.  Deshalb fordern wir mit vielen anderen Verbänden einen Pflegegipfel.  Neben einer verlässlichen Finanzierung der Pflegeversicherung braucht es Strukturreformen zum Bürokratieabbau und mehr Freiräume für die Pflegeanbieter, um neue Pflegekonzepte zu etablieren.“

Laut Empfehlung der Pflegekommission steigt die Lohnuntergrenze für Pflegehilfskräfte von aktuell 16,10 Euro zum 1. Juli 2026 auf 16,52 Euro und zum 1. Juli 2027 auf 16,95 Euro pro Stunde. Pflegekräfte mit mindestens einjähriger Ausbildung, die derzeit 17,35 Euro verdienen, erhalten ab 1. Juli 2026 einen Stundenlohn von 17,80 Euro, ab 1. Juli 2027 von 18,26 Euro. Der Mindestlohn für Pflegefachpersonen steigt von aktuell 20,50 Euro zum 1. Juli 2026 auf 21,03 Euro und zum 1. Juli 2027 auf 21,58 Euro pro Stunde. Der Pflegemindestlohn gilt auf Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes für alle stationären und ambulanten Pflegeinrichtungen, nicht aber für Krankenhäuser.

Eine Antwort auf “Gewerkschaft befürchtet Abwanderung aus Altenpflege in Krankenhäuser

  1. Andreas Habermann

    Ich frage mich gerade: wozu bitte einen Mindestlohn in der stationären und ambulanten Pflege, wenn wir seit nun fast 3 Jahren das Tariftreuegesetz beachten müssen?