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Debatte um Teilzeitrecht: Kritik aus Pflege und Sozialverbänden
Der Vorstoß des CDU-Wirtschaftsflügels zur Einschränkung des Rechts auf Teilzeit stößt auf breite Kritik. Pflegeverbände warnen: In der Branche ist Teilzeit oft eine Reaktion auf Überlastung – nicht auf Bequemlichkeit.
Die Vorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsunion, Gitta Connemann, sieht sich in der Debatte über die Einschränkung des Rechts auf Teilzeitarbeit missverstanden. Es gehe ausschließlich darum, „kein einseitiges Recht gegenüber Arbeitgebern zu haben, wenn es darum geht, sein Freizeitinteresse leben zu können“, sagte die CDU-Politikerin den Sendern RTL und ntv. In einem Antrag für den Bundesparteitag im Februar fordert der Wirtschaftsflügel, dass der Rechtsanspruch auf Teilzeit künftig nur bei Vorliegen einer besonderen Begründung gelten soll – etwa bei der Erziehung von Kindern, der Pflege Angehöriger oder Weiterbildungen.
Pflegeverband: Teilzeit ist Schutzreaktion
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) warnt vor falschen Schlussfolgerungen. „Wer mehr Arbeitsstunden will, muss zuerst die Arbeitsbedingungen so verbessern, dass Pflege gesund leistbar ist“, sagte DBfK-Präsidentin Vera Lux. Teilzeit sei in der Pflege oft die Konsequenz aus Überlastung, Schichtdienst und fehlender Planbarkeit. „Druck oder das Stutzen von Rechten löst keinen Fachkräftemangel. Verlässliche Dienstpläne, eingehaltene Pausen und eine wirksame Personalbemessung schon.“
Eine DBfK-Befragung aus dem Jahr 2019 ergab, dass der häufigste Grund für Teilzeit in der Pflege eine zu hohe Belastung ist. Viele Befragte berichteten von Überstunden trotz Teilzeit und häufigem Einspringen aus der Freizeit.
VdK: Lebenswirklichkeit wird verkannt
VdK-Präsidentin Verena Bentele kritisierte den Vorstoß scharf: „Die Forderung, Teilzeit nur noch in engen Ausnahmefällen zuzulassen, verkommt zur ungeheuerlichen Unterstellung, Arbeitnehmer seien faul und müssten zur Mehrarbeit gezwungen werden.“ Statt strukturelle Probleme wie fehlende Kinderbetreuung oder Pflegeinfrastruktur zu lösen, würden Arbeitnehmer unter Generalverdacht gestellt.
Dobrindt sieht keinen Änderungsbedarf
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat die Einschränkung des Rechts auf Teilzeitarbeit abgelehnt. „Ich sehe da keinen Änderungsbedarf. Mein Maßstab ist eher die Flexibilisierung der Arbeitszeit“, sagte Dobrindt am Montagabend in der ntv-Sendung „Pinar Atalay“. Er glaube, dass man weg müsse vom Acht-Stunden-Tag und hin zu einer Wochenarbeitszeit. „Das kommt, glaube ich, dem Lebensgefühl der Menschen näher.“
Forschungsinstitute uneins
Katharina Wrohlich, Leiterin der Forschungsgruppe Gender Economics im DIW Berlin, betonte, die Abschaffung des Rechtsanspruchs würde den Fachkräftemangel nicht lösen. Besser wäre es, das Angebot und die Qualität der Kinderbetreuung zu verbessern. Sebastian Dullien vom Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung warnte, eine drastische Einschränkung von Teilzeit könnte nach hinten losgehen: Menschen, denen Vollzeit zu viel sei, könnten ganz aus dem Beruf aussteigen.
Der Chef des Instituts der deutschen Wirtschaft, Michael Hüther, begrüßte dagegen den Vorstoß. Der Rechtsanspruch auf Teilzeit sei ein Relikt aus der Zeit der Massenarbeitslosigkeit.
Im zweiten Quartal 2025 überstieg die Teilzeitquote in Deutschland laut dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung erstmals die 40-Prozent-Marke. Knapp jede zweite berufstätige Frau arbeitet in Teilzeit, bei den Männern ist es jeder neunte. (epd/hp)
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