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Medizinischer Dienst Bund legt neue Richtlinie für Palliativ- und Hospizversorgung vor

Die aktualisierte Begutachtungsrichtlinie für die spezialisierte ambulante Palliativversorgung und stationäre Hospizversorgung ist in Kraft und verankert einen klaren Perspektivwechsel: weg von der Heilungsorientierung, hin zu Symptomlinderung, Lebensqualität und dem Willen der Betroffenen.

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Ein zentrales Element der neuen Richtlinie ist die Festlegung von Kriterien für einen Perspektivwechsel – vom kurativen zum palliativen Ansatz. Foto: Werner Krüper

Der Medizinische Dienst Bund hat am 26. März 2026 in Essen die überarbeitete Richtlinie zur Begutachtung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) und der stationären Hospizversorgung vorgestellt. Laut dem Medizinischen Dienst Bund war die Aktualisierung notwendig, um die Richtlinie an mehrere in den vergangenen Jahren geänderte rechtliche Grundlagen anzupassen. Konkret nennt die Behörde die G-BA-Richtlinie zur SAPV vom September 2022, die seit dem 1. Januar 2023 geltenden bundeseinheitlichen Rahmenverträge zur SAPV sowie die 2025 aktualisierten Rahmenvereinbarungen zur stationären Hospizversorgung. Dabei wurden laut dem Medizinischen Dienst Bund die spezifischen Unterschiede in der palliativen Versorgung und Hospizversorgung von Erwachsenen einerseits sowie Kindern und Jugendlichen andererseits berücksichtigt.

Drei Grundsätze definieren den Perspektivwechsel

Ein zentrales Element der neuen Richtlinie ist die Festlegung von Kriterien für einen Perspektivwechsel – vom kurativen zum palliativen Ansatz. Dieser wird laut dem Medizinischen Dienst Bund durch drei leitende Grundsätze bestimmt: Erstens tritt die konsequente Linderung von Symptomen an die Stelle der Heilungsorientierung. Zweitens hat Lebensqualität Vorrang vor einer Lebensverlängerung um jeden Preis. Drittens gilt der Wille der Versicherten als zentrales leitendes Prinzip jeder Entscheidung in der Palliativversorgung. Diese Grundsätze sollen den Gutachterinnen und Gutachtern des Medizinischen Dienstes als verbindlicher Rahmen dienen, wenn sie über die Bewilligung von SAPV-Leistungen oder stationärer Hospizversorgung entscheiden.

Veränderte Anforderungen bei Kindern und Jugendlichen

Einen eigenständigen Schwerpunkt setzt die Richtlinie bei der Versorgung schwerstkranker Kinder und Jugendlicher. Laut dem Medizinischen Dienst Bund haben die medizinischen Möglichkeiten in den vergangenen Jahren zum Teil zu einer deutlichen Lebensverlängerung bei dieser Patientengruppe geführt. Gleichzeitig seien dadurch die Anforderungen an eine spezialisierte, entwicklungsgerechte und familienzentrierte Palliativversorgung erheblich gestiegen. Die Richtlinie trage diesem Wandel in eigenen Abschnitten mit besonderer Sorgfalt Rechnung, so der Medizinische Dienst Bund. Damit wird anerkannt, dass die palliative Begleitung von Kindern und Jugendlichen andere Strukturen und Kompetenzen erfordert als die Versorgung erwachsener Patientinnen und Patienten.

Klarere Rollenverteilung und höhere Qualifikationsanforderungen

Neben den inhaltlichen Leitprinzipien hat der Medizinische Dienst Bund auch die Aufgabenverteilung zwischen den beteiligten Berufsgruppen geschärft. Die Aufgaben von Pflegefachpersonen sowie Ärztinnen und Ärzten wurden laut der Richtlinie präziser aufeinander abgestimmt, um eine koordinierte und fachübergreifende Versorgung sicherzustellen. Darüber hinaus wurden die Qualifikationsanforderungen für Pflegefachpersonen, die in der Palliativversorgung tätig sind, konkretisiert. Damit soll gewährleistet werden, dass das in der spezialisierten Palliativversorgung eingesetzte Personal über die notwendigen fachlichen Voraussetzungen verfügt.