News

BMG-Entwurf: Fax-Aus, TI-Kommunikation und E‑Verordnungen für Heime und Dienste

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat einen Referentenentwurf für ein „Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen“ (GeDIG) vorgelegt. Ziel ist es, die Digitalisierung im Gesundheitswesen und in der Pflege weiter voranzutreiben. Für Pflegeheime und ambulante Dienste bedeutet das vor allem: mehr verbindliche Vorgaben bei Kommunikation, Verordnungen und Datennutzung.

Vorgesehen ist insbesondere die Nutzung des sicheren E‑Mail-Dienstes KIM sowie weiterer TI-Dienste. Foto: AdobeStock/ Sandwish

Für Pflegeheime und ambulante Dienste bedeutet der Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums vor allem zusätzliche Digitalpflichten: Analoge Verfahren sollen weitgehend ersetzt und durch digitale Prozesse auf Basis der Telematikinfrastruktur (TI) ergänzt werden. Verbände können bis zum 18. Mai Stellung nehmen.

Künftig sollen Einrichtungen Gesundheitsdaten über sichere digitale Verfahren austauschen. Vorgesehen ist insbesondere die Nutzung des E‑Mail-Dienstes KIM sowie weiterer TI-Dienste. Die Übermittlung per Fax wird nach Ablauf von Übergangsfristen unzulässig. Auch Pflegekassen und Medizinische Dienste werden verpflichtet, entsprechende digitale Kommunikationswege zu nutzen.

Eine einheitliche Frist für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur enthält der Entwurf nicht. Durch mehrere Einzelregelungen – etwa zur digitalen Kommunikation und zu elektronischen Verordnungen – wird die Anbindung jedoch faktisch zur Voraussetzung für die Versorgung.

Ein weiterer Schwerpunkt ist die elektronische Verordnung von Pflegeleistungen. Diese soll schrittweise verpflichtend werden:

  • ab 1. September 2028 für häusliche Krankenpflege
  • ab 1. April 2031 für außerklinische Intensivpflege
  • ab 1. September 2031 für Soziotherapie

Verordnungen müssen dann digital ausgestellt, übermittelt und abgerufen werden. Zudem sollen Pflegekräfte Zugriff auf elektronische Verordnungen erhalten und diese digital weiterleiten können. Auch Kostenträger können die Daten nutzen, etwa für Entscheidungen und Abrechnung.

 

Der Entwurf sieht vor, den Datenaustausch stärker zu standardisieren: Leistungserbringer sollen Patientendaten künftig in interoperablen Formaten vorhalten, während IT-Hersteller entsprechende Schnittstellen bereitstellen müssen. Ziel ist es, die Zusammenarbeit zwischen den Akteuren zu erleichtern und Medienbrüche zu vermeiden.

Die elektronische Patientenakte (ePA) spielt im Entwurf eine zentrale Rolle. Sie soll weiterentwickelt und stärker für die Versorgung nutzbar gemacht werden – etwa durch zusätzliche Anwendungen wie eine digitale Impfübersicht oder neue Möglichkeiten für Krankenkassen, eigene Mehrwertangebote bereitzustellen.

Zugleich sollen Versicherte ihre Rechte einfacher wahrnehmen können, etwa über Ombudsstellen auch ohne eigene App-Nutzung.

Die Entwicklung der ePA wird stärker gesteuert, unter anderem durch verbindliche Fristen und erweiterte Kompetenzen der gematik, die künftig eine zentralere Rolle beim Betrieb und der Stabilität der Telematikinfrastruktur übernimmt.

Weitere digitale Anwendungen und Versorgungselemente

Der Entwurf sieht darüber hinaus den Ausbau digitaler Anwendungen vor. Dazu zählen unter anderem die Weiterentwicklung des E‑Rezepts, die Einführung neuer digitaler Zugangswege zur Versorgung sowie der Aufbau von Instrumenten zur digitalen Bedarfseinschätzung.

Versicherte sollen dadurch künftig stärker auch digital in die Versorgung einsteigen können.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der besseren Nutzung von Gesundheitsdaten für Versorgung, Forschung und Innovation. Dazu sollen bestehende Infrastrukturen weiterentwickelt und neue Verfahren geschaffen werden, etwa für die datenschutzkonforme Verknüpfung von Daten oder die Einrichtung von Reallaboren.

Zugleich setzt der Entwurf die Vorgaben zum europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS) um, der den grenzüberschreitenden Austausch von Gesundheitsdaten erleichtern soll.

Mit dem Gesetzentwurf setzt das BMG stärker auf verbindliche Digitalisierung in der Versorgung. Für Pflegeheime und ambulante Dienste bedeutet das zunächst zusätzlichen Anpassungsbedarf. Langfristig sollen standardisierte Prozesse, digitale Kommunikation und eine bessere Nutzung von Daten die Abläufe vereinfachen und die Zusammenarbeit im Gesundheitswesen verbessern.