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Pflegereform: Gutachten warnt vor steigendem Armutsrisiko für Heimbewohner

Ein Kurzgutachten im Auftrag der DAK-Gesundheit kommt zu dem Schluss, dass die Pflegereformpläne von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken die Eigenanteile in Pflegeheimen sofort um 161 Euro monatlich erhöhen würden. Bis 2035 könnte fast jeder zweite Heimbewohner auf Sozialhilfe angewiesen sein.

"Es braucht eine Lösung zur Schließung der großen finanziellen Defizite in der Pflegeversicherung, die die Lasten fair verteilt und keine weitere finanzielle Überforderung vieler Heimbewohnenden nach sich zieht“, so DAK-Chef Andreas Storm. Foto: DAK-Gesundheit/Weychardt

Die bisher bekannt gewordenen Pläne der Bundesregierung für eine Pflegereform würden die finanzielle Lage von Pflegeheimbewohnenden nach Einschätzung des Bremer Gesundheitsökonomen Heinz Rothgang spürbar verschlechtern. Sein im Auftrag der DAK-Gesundheit erstelltes Kurzgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die geplante Streckung der Zuschläge faktisch einer Leistungskürzung gleichkäme. Diese Zuschläge entlasten Heimbewohnende derzeit gestaffelt nach der Dauer ihres Aufenthalts.

Sofortige Mehrbelastung und langfristige Kostenlast

Würden die neuen Zuschlagsregelungen unmittelbar in Kraft treten, läge der durchschnittliche Eigenanteil aller Heimbewohnenden laut Gutachten sofort 161 Euro im Monat höher als bisher – unabhängig davon, wie lange jemand bereits im Heim lebt. Nach dem Reformplan würde es zudem viereinhalb Jahre dauern, bis Betroffene die maximale Entlastung in Höhe von 75 Prozent erreichen. Für Personen, die seit Januar dieses Jahres in einem Heim leben, summiert sich die zusätzliche Kostenlast in diesem Zeitraum laut Rothgang auf knapp 20.000 Euro.

Auch die langfristige Perspektive fällt in der Analyse ungünstig aus. Bis zum Jahr 2035 würden sich die Eigenanteile für Heimbewohnende auf monatlich mehr als 4.500 Euro erhöhen. Im Vergleich zur aktuellen Rechtslage entspräche das einem zusätzlichen Kostenzuwachs von 330 Euro pro Monat. Rothgang sieht darin einen Widerspruch zum eigentlichen Auftrag der Pflegeversicherung: Statt die Kosten für Heimbewohnende zu deckeln, würden deren Belastungen durch die Leistungskürzungen weiter steigen. Ein wirksamer Schutz gegen das Armutsrisiko Pflegebedürftigkeit sei so nicht möglich, die Pflegeversicherung führe sich damit „selbst ad absurdum“.

Sozialhilfequote und kommunale Mehrkosten

Parallel zur höheren Belastung der Betroffenen rechnet das Gutachten mit einem deutlichen Anstieg der Sozialhilfeausgaben. Diese würden sich bis Mitte der 2030er-Jahre auf rund 12 Milliarden Euro mehr als verdoppeln. Im laufenden Jahr werden die Sozialhilfeausgaben auf knapp 5 Milliarden Euro veranschlagt. Bei unverändertem Recht würde der Wert bis 2035 auf rund 10 Milliarden Euro steigen – durch die geplanten Reformmaßnahmen kämen allein im Jahr 2035 weitere rund 2 Milliarden Euro hinzu, die zu Lasten der Kommunen gehen würden.

Der Anteil der Pflegeheimbewohnenden, die auf Hilfe zur Pflege angewiesen sind, könnte nach den Berechnungen bis 2035 auf rund 46,2 Prozent steigen. Laut DAK-Gesundheit hat die Sozialhilfequote bereits jetzt mit fast 38 Prozent einen historischen Höchststand erreicht.

Forderung nach fairer Lastenverteilung

DAK-Vorstandsvorsitzender Andreas Storm warnt vor einem „pflegepolitischen Kahlschlag“. Wenn sich die Entwicklung durch die geplanten Maßnahmen weiter beschleunige, nähere man sich im kommenden Jahrzehnt der 50-Prozent-Marke bei der Sozialhilfequote in Heimen. Das sei nicht akzeptabel. Gleichzeitig kämen massive Mehrbelastungen auf die kommunalen Sozialhilfeträger zu. Storm fordert die Bundesregierung auf, die geplanten Kürzungen zu stoppen und eine Lösung zur Schließung der Finanzdefizite in der Pflegeversicherung zu finden, die die Lasten fair verteilt und Heimbewohnende nicht zusätzlich finanziell überfordert.