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DBfK fordert Stimmrecht für die Pflege im G-BA
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) fordert die professionelle Pflege im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) verbindlich einzubeziehen. Anlass ist die bevorstehende Neuaufstellung an der Spitze des Gremiums. Der Verband verlangt kurzfristig ein Antrags- und Mitberatungsrecht, langfristig ein Stimmrecht der Pflegeorganisationen.
Im G-BA wird entschieden, welche Leistungen Versicherte beanspruchen können und nach welchen Vorgaben die Krankenversorgung organisiert wird. Der G-BA regelt auch Fragen der Häuslichen Krankenpflege, Heil- und Hilfsmittel, Therapien und der ärztlichen Versorgung von Heimbewohner:innen. Die professionelle Pflege sei dort bis heute weder mit Antrags- noch mit Stimmrecht vertreten, wie der DBfK mitteilt. Ein bloßer Personalwechsel an der Spitze löse das strukturelle Problem nicht, heißt es in der Mitteilung des Verbands vom 4. Juni 2026. Solange die Pflege in den entscheidenden Gremien keine eigenen Mitwirkungsrechte habe, werde weiter über Versorgung entschieden, ohne die Perspektive der Profession verbindlich einzubeziehen, die ihre Umsetzung maßgeblich trage.
Reformanlauf im Gesetzgebungsverfahren gescheitert
Ein Antrags- und Mitberatungsrecht der Pflege im G-BA sei bereits im Kabinettsentwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes vorgesehen gewesen, im verabschiedeten Gesetz aber nicht umgesetzt worden, kritisiert der DBfK. Auch die spätere gesetzliche Anerkennung der maßgeblichen Pflegeorganisationen habe an den fehlenden Mitwirkungsrechten nichts geändert.
Kritik an dauerhaft beratender Rolle
„Im G-BA wird entschieden, welche Leistungen Patient:innen erhalten und unter welchen Bedingungen Versorgung stattfindet. Dass die professionelle Pflege dort bis heute weder Anträge stellen noch mitentscheiden kann, ist ein politischer Missstand“, sagt Vera Lux, Präsidentin des DBfK. Pflege trage Verantwortung in der Versorgung, bleibe in den zentralen Entscheidungsstrukturen aber auf Beratung beschränkt, hält das Positionspapier fest.
Kurzfristig verlangt der DBfK ein Antrags- und Mitberatungsrecht der Pflegeorganisationen im G-BA. Langfristig brauche es eine Reform der Selbstverwaltung mit Stimmrecht für die professionelle Pflege und Strukturen, die die Versorgungsrealität abbilden. „Wer die Pflege nach wie vor auf eine beratende Rolle begrenzt, hält sie aus den Machtzentren der Selbstverwaltung heraus. Wenn die Politik bessere Versorgung will, muss sie der Pflege endlich eine verbindliche Stimme geben“, so Lux. Es gehe nicht um Symbolik, sondern um bessere und differenzierte Entscheidungen.
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