Pflege und Politik

„Pflegebedarf verschwindet nicht, nur weil der Bund Leistungen kürzt“

Sachsen-Anhalts Sozialministerin Petra Grimm-Benne (SPD) wirft dem Bund vor, sich bei den Reformen der Kranken- und Pflegeversicherung aus der finanziellen Verantwortung zu ziehen. Die geplante Stabilisierung erfolge über Leistungskürzungen und strengere Zugangsvoraussetzungen – zulasten von Pflegebedürftigen, Angehörigen, Kommunen und Ländern.

Petra Grimm-Benne, Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung in Sachsen-Anhalt Foto: MS

Sachsen-Anhalts Sozialministerin Petra Grimm-Benne (SPD) hat im Magdeburger Landtag scharfe Kritik an den geplanten Reformen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung geäußert. Die finanzielle Lage beider Sozialversicherungen bezeichnete sie als prekär und sieht erheblichen Handlungsdruck. Die bisherigen Vorschläge würden dem Anspruch einer fairen Lastenverteilung jedoch nicht gerecht.

Im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung richtet Grimm-Benne den Vorwurf an den Bund, sich entgegen der Empfehlung der zuständigen Kommission von der Finanzierung versicherungsfremder Leistungen zu entlasten. Der Einstieg in eine auskömmliche Finanzierung der Krankenversicherungskosten von Bürgergeldempfängern werde nur in einem minimalen Schritt eingeleitet. Versicherte, Leistungserbringer und Kassen sollten nach den Plänen mehr Lasten tragen, während der Bundeszuschuss sinke. Die Ministerin fasste das mit den Worten zusammen, der Bund mache sich „einen schlanken Fuß“.

Grimm-Benne verwies auf die bereits am 12. Juni 2026 im Bundesrat vorgetragene Kritik aus Sachsen-Anhalt und weiteren Ländern. Krankenhäuser und Ärzteschaft bräuchten Stabilität und Planungssicherheit statt zusätzlicher Verunsicherung. Sie forderte den Bund auf, die „Unwuchten des Spargesetzes“ zu korrigieren.

Auch die geplanten Änderungen in der Pflegeversicherung bewertet die Ministerin kritisch. Leistungskürzungen und strengere Zugangsvoraussetzungen könnten zwar rechnerisch zur Beitragsstabilisierung beitragen, lösten die grundlegenden Finanzierungsprobleme jedoch nicht. Statt einer stärkeren Verantwortungsübernahme durch den Bund werde das System durch begrenzte Leistungen, eingeschränkte Ansprüche und verschobene Belastungen stabilisiert.

Diese Strategie wirke sich nach Einschätzung Grimm-Bennes zulasten mehrerer Gruppen aus: Pflegebedürftiger, pflegender Angehöriger, Versicherter sowie Kommunen, Sozialhilfeträger und Länder. Sie spricht in diesem Zusammenhang nicht von echter Entlastung, sondern von einer Verlagerung von Kosten.

Die Ministerin erneuerte ihre Forderung nach einer gesetzlichen Begrenzung der Eigenanteile in der stationären Pflege. Pflegebedarf verschwinde nicht durch Leistungskürzungen des Bundes, und Heimbewohner würden nicht entlastet, wenn Leistungszuschläge später greifen oder geringer ausfallen. Wer pflegebedürftig sei, bleibe auf Hilfe angewiesen. (ck/lon)

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