Betreuung
Pflegeselbsthilfe: Bayern bleibt hinter den Möglichkeiten zurück
Die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen hat gemeinsam mit bayerischen Partnern die Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung auf bürokratische Hürden bei der Nutzung von Mitteln nach § 45d SGB XI hingewiesen. Der Freistaat soll nun zu einer einfacheren Mittelvergabe bewegt werden.
Die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. (DAG SHG) hat sich zusammen mit der Selbsthilfekoordination Bayern (SeKo Bayern) und der Selbsthilfekontaktstelle Augsburg mit der Geschäftsstelle der Bevollmächtigten der Bundesregierung für Pflege getroffen. Thema war die aus Sicht der Beteiligten schwierige Fördersituation der Pflegeselbsthilfe in Bayern. Konkret geht es um die Mittel nach § 45d SGB XI, die laut DAG SHG in Bayern nicht ausreichend abgerufen werden.
Nach Angaben der DAG SHG schilderten die Beteiligten im Gespräch hohe bürokratische Hürden bei Antragstellung und Mittelabruf. Die Selbsthilfekontaktstelle Augsburg brachte dabei Erfahrungen aus der operativen Arbeit ein, während die DAG SHG die bundesweite Perspektive ergänzte und auf Modelle aus anderen Bundesländern verwies, in denen der Zugang zu den Mitteln offenbar unkomplizierter geregelt ist.
Die Geschäftsstelle der Pflegebevollmächtigten kündigte an, das Gespräch mit dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention zu suchen. Ziel ist, dass die Fördermittel künftig einfacher und in größerem Umfang genutzt werden können.
Der Paragraf stellt Fördermittel für Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen bereit, die pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige unterstützen. Der gesetzgeberische Zweck liegt in der Stärkung und Verbesserung der häuslichen Pflegesituation.
Die DAG SHG hat das Projekt Pflegeselbsthilfe im Jahr 2020 gestartet. Es zielt darauf ab, pflegebedürftige Menschen und pflegende Angehörige besser zu unterstützen, indem Selbsthilfekontaktstellen passende Selbsthilfegruppen und tragfähige Strukturen vor Ort aufbauen. Im Rahmen des Projekts werden die föderal unterschiedlichen Förderbedingungen erfasst, Fortbildungs- und Unterstützungskonzepte entwickelt sowie Kooperationen initiiert. Auf diese Weise soll die gemeinschaftliche Selbsthilfe im Pflegebereich nachhaltig verankert werden.
Die SeKo Bayern beschreibt in ihrem Jahresbericht 2025 im Beitrag „Sorgenkind ,Selbsthilfe und Pflege in Bayern'“ (S. 20) die kritische Lage bei der Mittelinanspruchnahme sowie den steigenden Bedarf an Pflegeselbsthilfe im Freistaat: Zum Jahresbericht 2025 der SeKo Bayern
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