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GKV-Sparpaket vor Bundestagsvotum: Verbände und Länder machen mobil gegen Warken-Reform

Am Freitag stimmt der Bundestag über das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ab. Der bpa hält zentrale Regelungen für verfassungswidrig und prüft juristische Schritte. Diakonie, Devap und VdDD warnen vor Versorgungslücken, wenn Tariferhöhungen nicht mehr voll refinanziert werden. Die Grünen wollen parallel das Bundesverfassungsgericht gegen das Eilverfahren anrufen.

Der Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen sprach nach Beratungen im Gesundheitsausschuss von einem chaotischen Gesetzgebungsverfahren. Er plant nun das Bundesverfassungsgericht anzurufen. Foto: Bündnis 90 die Grünen

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) hat scharfe Kritik am Zustandekommen und an den Inhalten des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes geübt. bpa-Präsident Bernd Meurer fordert, dass eine Reform, die die medizinische und pflegerische Versorgung von Millionen Menschen berührt, im Parlament mit ausreichender Zeit beraten wird. Die Vorbereitung des Entwurfs durch die Bundesregierung sei nach seiner Einschätzung von Eile und Chaos geprägt gewesen, sodass die Abgeordneten die Folgen der Regelungen nun sorgfältiger abschätzen müssten.

Meurer kündigt an, dass sich das Bundesverfassungsgericht auch nach einer möglichen Verabschiedung mit dem Gesetz beschäftigen werde, sollten die derzeit diskutierten Regelungen unverändert bleiben. Als verfassungsrechtlich bedenklich benennt er unter anderem die vorgesehene Ungleichbehandlung von tarifgebundenen und tarifungebundenen Trägern sowie Einschränkungen der freien Berufsausübung. Der bpa prüft laut Meurer diese Punkte und will alle juristischen Möglichkeiten ausschöpfen. Stabile GKV-Finanzen bezeichnet er zwar als wichtiges Ziel, die geplante Ungleichbehandlung der Pflegeanbieter bei der Gehaltsrefinanzierung hält er jedoch für unangemessen und kontraproduktiv, weil sie die Versorgung eher gefährde als sichere.

Diakonie, Devap und VdDD: Refinanzierung von Tariflöhnen in Gefahr

Parallel warnen Diakonie Deutschland, der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege (Devap) und der Verband diakonischer Dienstgeber in Deutschland (VdDD) in einer gemeinsamen Erklärung vor den Folgen des Gesetzes. Vorgesehen ist, dass Tariferhöhungen in Krankenhäusern, in der häuslichen Krankenpflege sowie in der medizinischen Rehabilitation und Versorgung künftig nicht mehr vollständig durch die GKV refinanziert werden. Eine vergleichbare Regelung soll auch im Rahmen des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) für die Pflegeversicherung greifen.

Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch bezeichnet freigemeinnützige ambulante Pflegedienste und Pflegeeinrichtungen als tragende Säule der wohnortnahen Versorgung. Weil dort die Tarifbindung besonders hoch sei, verschärften die Reformpläne deren wirtschaftliche Lage massiv. Schuch rechnet damit, dass Einrichtungen ihre Leistungen großflächig einschränken müssten, um nicht in Insolvenzgefahr zu geraten.

VdDD-Vorstandsvorsitzende Johanne Hannemann fordert, tarifbedingte Personalkostensteigerungen weiterhin vollständig zu refinanzieren. Ein Abweichen von diesem Grundsatz reiße Finanzierungslücken auf, die viele Pflegedienste und Krankenhäuser nicht schließen könnten. Hannemann sieht zudem einen Widerspruch zum erklärten Koalitionsziel, die Tarifbindung zu erhöhen: Bestraft würden ausgerechnet Unternehmen, die sich vertraglich an faire Arbeitsbedingungen gebunden hätten. Sie appelliert an Bundestag und Bundesrat, das Gesetz zu stoppen.

Devap-Vorstand Thomas Neeb warnt, eine Übertragung des Tarifdeckels auf die Pflegeversicherung bringe Pflegedienste allein deshalb in wirtschaftliche Schieflage, weil sie faire Löhne zahlten. Neeb kritisiert den Widerspruch, dass die Politik Vorgaben zu Personalausstattung und Versorgungsqualität mache, die dafür nötigen Löhne aber nicht refinanzieren wolle. Der Tarifdeckel dürfe weder Teil des GKV-Beitragssatzstabilisierungs- noch des Pflegeneuordnungsgesetzes werden.

Grüne planen Verfassungsklage gegen das Eilverfahren

Widerstand formiert sich auch gegen das Verfahren selbst. Der Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen will laut dpa das Bundesverfassungsgericht anrufen, um prüfen zu lassen, ob ein ordnungsgemäßes parlamentarisches Verfahren in diesem Fall überhaupt möglich sei. Er sprach nach den Beratungen im Gesundheitsausschuss von einem chaotischen Gesetzgebungsverfahren.

Die Grünen orientieren sich am Fall Heilmann: Der damalige CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann hatte im Sommer 2023 in Karlsruhe das Verfahren zum Heizungsgesetz der Ampel-Koalition gestoppt, weil den Abgeordneten für die Beratung des kurzfristig geänderten Entwurfs zu wenig Zeit geblieben sei – eine Argumentation, der das Bundesverfassungsgericht damals folgte.

Grünen-Chef Felix Banaszak und Fraktionschefin Katharina Dröge hatten bereits kritisiert, umfangreiche Änderungen seien erst am Montag eingegangen. Die Parlamentarische Geschäftsführerin Irene Mihalic sprach von 278 Seiten Änderungsanträgen, die in der Nacht vom 5. auf den 6. Juli eingegangen und in der Kürze der Zeit nicht seriös durchzuarbeiten seien. Dröge verwies im ZDF-Morgenmagazin darauf, dass das Gesetz auch in der ersten Sitzungswoche nach der Sommerpause im September verabschiedet werden könne. Zum Auftakt der Plenarsitzung um 14 Uhr ist eine Geschäftsordnungsdebatte geplant, in der die Grünen die Absetzung des Gesetzes von der Tagesordnung fordern.

Ausschuss billigt Paket – Widerstand aus den Ländern

Der Gesundheitsausschuss hat das umstrittene Sparpaket nach einer mehr als neunstündigen Sitzung gebilligt. Für den in den parlamentarischen Beratungen deutlich veränderten Gesetzentwurf (21/6130) stimmten die Koalitionsfraktionen von Union und SPD, die Opposition aus Grünen, Linken und AfD votierte geschlossen dagegen. Der Antrag der Opposition auf Absetzung des Tagesordnungspunkts wurde zu Beginn der Sitzung abgewiesen. Aus Sicht der Opposition ist der Entwurf durch die vielen Änderungen völlig verändert und in seinen Auswirkungen auf die Versorgung in der Kürze der Beratungszeit nicht nachvollziehbar; auch die finanziellen Auswirkungen auf die GKV und das Ziel der Beitragssatzstabilität seien unklar. Die Koalition sieht den Beratungsverlauf hingegen im Rahmen der üblichen Verfahren.

Inhaltlich betreffen die Änderungen unter anderem die Krankenhausfinanzierung, die Finanzierung des Pflegepersonals, die Reform der Familienversicherung, den Bundeszuschuss zur Krankenversicherung und die Rabattverträge für die Pharmaindustrie. Mit der Finanzreform soll das GKV-Defizit für 2027 und die Folgejahre möglichst ausgeglichen werden; Gesundheitsökonomen rechnen für das kommende Jahr mit rund 19 Milliarden Euro Defizit. Angestrebt wird eine einnahmeorientierte Ausgabenpolitik: Die Ausgaben sollen nicht stärker steigen dürfen als die Einnahmen, um die Beitragssätze zunächst 2027 stabil zu halten. Eine Reformkommission soll Ende des Jahres weitere Vorschläge für langfristige Strukturreformen vorlegen.

Das Paket von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) soll die Krankenkassen laut dpa 2027 von stark steigenden Milliarden-Ausgaben entlasten und erneute Beitragserhöhungen verhindern. Dafür sollen Vergütungsanstiege bei Praxen, Kliniken und der Pharmabranche begrenzt werden. Auf Versicherte kommen unter anderem Einschränkungen bei der kostenfreien Mitversicherung von Ehepartnern sowie höhere Zuzahlungen für Medikamente zu. Zusätzlich beschloss der Ausschuss einen Entschließungsantrag der Koalition zur psychotherapeutischen Versorgung, der unter anderem eine gesicherte Versorgungskontinuität begonnener Behandlungen über das Jahresende 2026 hinaus vorsieht; die entsprechenden Regelungen sollen nach der Sommerpause beschlossen werden.

Auch aus den Ländern kommt Gegenwind. Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) kündigte an, einer Fristverkürzung nicht zuzustimmen; ihre Landesregierung wolle weitere Gespräche mit dem Bund führen. Zustimmungspflichtig ist das Gesetz zwar nicht, die Länder könnten das Verfahren aber durch Anrufung des Vermittlungsausschusses verzögern. (ck)