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Infektionsschutz: Warnung vor Pauschalbudget
Die geplante Bündelung von Pflegehilfsmitteln, Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege in einem gemeinsamen Pauschalbudget stößt in der Industrie auf Kritik. Daniela Piossek (PAUL HARTMANN AG) und Dr. Marcus Rudolf Götz (BODE Chemie GmbH) warnen vor vermeidbaren Folgekosten in Milliardenhöhe. Sie fordern, Infektionsschutz als eigenständige Leistung im Reformgesetz zu verankern.
Im geplanten Entlastungsbudget würden Leistungen mit unterschiedlichen Zielrichtungen zusammengeführt, sagte Piossek, Head of Health Politics & Market Access bei PAUL HARTMANN, im Gespräch mit der Redaktion Häusliche Pflege. Pflegegeld und Verhinderungspflege sicherten unmittelbare Pflegebedarfe, Pflegehilfsmittel für den Infektionsschutz hätten dagegen eine präventive Funktion. Konkurrierten diese Leistungen um dasselbe Budget, sei die Priorisierung absehbar: „Wer heute überfordert ist und Pflege sicherstellen muss, gibt sein Geld nicht für etwas aus, dessen Wirkung unsichtbar bleibt.“ Zudem liege das Gesamtbudget nach ihren Angaben unter den bisherigen Einzelansprüchen. Sie spricht von einer „verdeckten Leistungskürzung“.
Milliardenkosten durch vermeidbare Infektionen
Eine Studie der Medizinischen Fakultät Mannheim beziffert die Kosten vermeidbarer Infektionserkrankungen in der häuslichen Pflege auf über sechs Milliarden Euro jährlich. Götz, Director Research & Development bei BODE Chemie, verweist auf vier Bereiche mit den höchsten Fallzahlen: pneumologische Erkrankungen, harnwegsassoziierte Infekte, Sepsis und diarrhöische Erkrankungen. Ein DRG-Satz für die stationäre Behandlung eines dehydrierten Patienten liege bei 2.500 bis 3.400 Euro, ein Händedesinfektionsmittel koste nur einen Bruchteil davon.
Streit um Pflegegrad 1
Besonders problematisch sei die geplante Änderung für Menschen mit Pflegegrad 1, erklärte Götz. Auch dort bestünden Infektionsrisiken, etwa bei multimorbiden Pflegebedürftigen mit Wundversorgung. Piossek fordert, den Anspruch nicht am Pflegegrad, sondern an Pflegebedarf und Indikation festzumachen. Auf Basis der RKI-KRINKO-Empfehlungen ließen sich klare Produktanforderungen im Pflegehilfsmittelverzeichnis verankern, analog zu anderen Produktgruppen im Hilfsmittelverzeichnis.
Qualitätsstandards für Produktgruppe 54 gefordert
Kritik üben beide Experten auch an der Versorgungsstruktur. In der Produktgruppe 54 des Pflegehilfsmittelbereichs fehlten laut Piossek verbindliche Präqualifizierungsanforderungen an Personal, Strukturen und Qualitätsmanagement. Missbrauch und Überversorgung seien real, die Antwort dürfe aber nicht sein, den Anspruch insgesamt in Frage zu stellen. Ein qualifizierter Leistungserbringer passe bei 20 bis 30 Prozent der Versorgten die Produktauswahl monatlich an. „Infektionsschutz ist keine variable Leistung – er ist eine Grundvoraussetzung für sichere Pflege“, sagte Piossek.
Mehr zum Thema lesen Sie in Kürze im Fachmedium Häusliche Pflege.
Autor: Lukas Sander, Chefredakteur Häusliche Pflege
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