Pflege und Politik
Pflegebegleitung: Warum die Rechnung aus Sicht der Praxis nicht aufgeht
Das geplante Pflegeneuordnungsgesetz sieht ab 2028 eine neue Pflegebegleitung nach §§ 7c und 7d SGB XI vor. Praktiker aus der ambulanten Pflege warnen: Das Budget von 146 Euro pro Pflegebedürftigem, ein Personalbedarf von womöglich 20.000 Vollzeitkräften und die Konkurrenz zur direkten Versorgung könnten die ambulante Pflege doppelt schwächen.
Laut Roland Weigel von der Konkret Consult Ruhr GmbH sind für die Pflegebegleitung 146 Euro je häuslich Pflegebedürftigem und Jahr vorgesehen – bei rund 5,16 Millionen Betroffenen etwa 760 Millionen Euro. Aus dieser Summe müssen neben Beratungskontakten auch Fallmanagement, Qualifizierung und Strukturen finanziert werden. Zum Vergleich: Ein heutiger Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI dauert bereits 30 bis 60 Minuten zuzüglich Fahrt und Dokumentation – und ist noch keine kontinuierliche Begleitung.
Weigels Modellrechnung: Ließen sich 6.000 bis 8.000 Vollzeitstellen finanzieren, käme eine Pflegebegleitperson auf 650 bis 850 Pflegebedürftige. Bei 750 Fällen und 1.300 produktiven Jahresstunden blieben nur 1,7 Stunden pro Person und Jahr. Setzt man drei Stunden für stabile und 18 Stunden für komplexe Fälle an, wären bei 20 Prozent komplexer Fälle bundesweit über 20.000 Vollzeitkräfte nötig. Der Entwurf lege einen Finanzrahmen fest, bevor eine belastbare Personalbemessung vorliege.
Christian Westermann, Geschäftsführer des Pflegedienstes „Engel vonne Ruhr“ und Sprecher der Ruhrgebietskonferenz-Pflege, warnt: Die benötigten Fachkräfte arbeiteten bereits in der Versorgung. Attraktive Kassenstellen mit Bürojob, geregelten Zeiten und ohne Nacht- oder Wochenenddienst zögen sie zwangsläufig ab. Man blute die Pflege aus, um eine Beratung aufzubauen, die es vor Ort im Kern längst gebe.
Silke Gerling, Sprecherin der Ruhrgebietskonferenz-Pflege und Geschäftsbereichsleiterin im Diakoniewerk Essen, verweist auf eine Alltagsfrage ihrer 84-jährigen Schwiegermutter: Woher die neuen Berater kommen sollen, wenn der Pflegedienst sie doch täglich besuche und kenne.
Ambulante Dienste verlören doppelt: Beratungsleistungen und deren Refinanzierung wanderten ab, gleichzeitig entstehe ein neuer Arbeitsmarkt für dringend benötigte Versorgungskräfte.
Weigel schlägt ein gestuftes Modell vor: Pflegedienste und bestehende Beratungsstellen begleiten stabile Situationen, eine unabhängige regionale Pflegebegleitung übernimmt bei erhöhtem Koordinierungsbedarf, hochkomplexe Fälle erhalten gesondert finanziertes Case Management. Voraussetzung sei eine gemeinsame digitale Informationsstruktur, in der Pflegedienste, Ärzte, Krankenhäuser und Beratung Daten austauschen. KI könne bei Dokumentation, Risikoidentifikation und Koordination entlasten – ohne Fachkräfte zu ersetzen.
Weigels Forderung: erst Leistung definieren, dann Personal- und Finanzbedarf berechnen. Sonst drohe mehr Pflegebegleitung auf dem Papier – aber weniger Pflege am Menschen. (ck)
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