Pflege und Politik
Sorge um Infektionsschutz in der Häuslichkeit
Der Bundesverband Medizintechnologie kritisiert Pläne des Pflegeneuordnungsgesetzes, das Budget für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch mit anderen Entlastungsleistungen zusammenzuführen. Für Pflegegrad 1 steht sogar eine Streichung im Raum. Der Verband sieht Basishygiene, Prävention und die Ziele der Antibiotika-Resistenzstrategie DART 2030 gefährdet.
Mit einem neuen Informationsblatt positioniert sich der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) gegen zentrale Regelungen des geplanten Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG). Konkret geht es um die vorgesehene Überführung der zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel aus § 40 Abs. 2 SGB XI in ein allgemeines Entlastungsbudget, das künftig auch Betreuung, Haushaltshilfen und Verhinderungspflege umfassen soll. Die Bundesregierung begründet den Schritt laut BVMed mit dem Ziel einer höheren Flexibilität für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen.
Der Verband hält diese Argumentation für unzureichend. Aus Sicht des BVMed drohe eine konkrete Verschlechterung beim Zugang zu Infektionsschutzprodukten – bei Pflegegrad 1 stehe sogar eine vollständige Streichung des Anspruchs im Raum. BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll fordert, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch zweckgebunden abzusichern und den Infektionsschutz zu stärken. Eine Reform, die Basishygiene schwäche, laufe dem präventionspolitischen Ziel zuwider.
Der Verband verweist auf einen Zielkonflikt mit der Antibiotika-Resistenzstrategie DART 2030 des Bundesgesundheitsministeriums, in der Hygienemaßnahmen zum Infektionsschutz als erster Punkt unter Prävention aufgeführt sind. Wirksame Infektionsprävention sei die zentrale Voraussetzung für sichere häusliche Pflege.
Pflegehilfsmittel wie Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Mund-Nasen-Schutz oder Bettschutzeinlagen sind laut BVMed zentraler Bestandteil der Basishygiene und wirken präventiv, um Komplikationen zu vermeiden.
Der BVMed formuliert in seinem Papier folgende Punkte:
- Der separate, zweckgebundene Sachleistungsanspruch auf Infektionsschutzprodukte zum Verbrauch soll erhalten oder gleichwertig gesetzlich abgesichert werden.
- Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 dürfen beim Zugang nicht schlechtergestellt werden.
- Infektionsschutz soll verbindlich in der Pflegebegleitung verankert werden – einschließlich Feststellung, regelmäßiger Überprüfung und Dokumentation des individuellen Bedarfs.
- Missbrauch soll gezielt über Präqualifizierung, Vertragskontrollen und Versorgungscontrolling bekämpft werden, statt den Leistungsanspruch pauschal zu schwächen.
- Gesundheits- und Hygienekompetenz sollen frühzeitig als Bildungsauftrag etabliert werden.
Möll ordnet den Infektionsschutz in der Häuslichkeit nicht als optionale Zusatzleistung ein, sondern als notwendige Voraussetzung sicherer Pflege – etwa bei Wundversorgung, Kathetern, Inkontinenz, geschwächtem Immunsystem oder Multimorbidität. Von Beginn an eingesetzte Hygienemaßnahmen trügen zur Prävention vermeidbarer Infektionen und Krankenhausaufenthalte bei. (ck)
Weitere Informationen und das vollständige Positionspapier stehen als BVMed-Onepager zum Infektionsschutz in der häuslichen Pflege zum Download bereit.
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