Exklusiv
Stationäre sollen nun doch keine Pflegedienstaufgaben übernehmen
Heime und Tagespflegen sollten künftig pflegerische Leistungen ambulanter Dienste im Quartier übernehmen können. Das sah der Gesetzentwurf zum Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) vor. Doch im Gesundheitsausschuss ist dieser Punkt wieder aus derm Entwurf gestrichen worden.
Konkret hieß es ursprünglich in der , es solle „vorgesehen werden, dass voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen auch Leistungen der häuslichen Pflegehilfe im Sinne des § 36 sowie Leistungen der häuslichen Krankenpflege, der häuslichen Pflege und der Haushaltshilfe gemäß §§ 37,...
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