Recht
Abgeschobene Altenpflegeschülerin darf wieder zurück
Die vor knapp zwei Wochen aus Nürnberg in die Ukraine
abgeschobene angehende Altenpflegerin Svitlana K. darf
wieder nach Deutschland zurückreisen.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof habe am
vergangenen Freitag diesen Beschluss gefasst, wie der
Rechtsanwalt der Familie K., Ulrich Schönweiß, dem
Evangelischer Pressedienst (epd) am 30. Juni
bestätigte. Die bayerische Diakonie hatte bereits
Anfang Juli einen Abschiebestopp für Flüchtlinge
gefordert, die in der Pflege arbeiten. Es grenze an
"Irrsinn", motivierte ausgebildete Migranten des Landes
zu verweisen, obwohl wir mancherorts aus Personalmangel
keine Pflegebedürftigen mehr aufnehmen könnten, sagte
Diakoniepräsident Michael Bammessel.
Die Entscheidung betreffe auch Svitlana K.s Ehemann und
ihre neunjährige Tochter, erklärte der Anwalt. Das
Gericht hat demnach der Klage der Frau gegen ihre
Abschiebung stattgegeben. Sie hatte diese mit ihrer
Ausbildung zur Altenpflegerin begründet, die sie 2016
begonnen hat und die drei Jahre dauert.
Der jetzige Beschluss übt Kritik an der Zentralen
Ausländerbehörde. Sie sei "zu einer vollständigen
Sachverhaltserfassung und insbesondere Aktenauswertung
verpflichtet", heißt es. Ab dem Zeitpunkt, ab dem sich
die Behörde mit der Abschiebung befasst habe, gebe es
aber im Verfahren der Svitlana K. eine
"unübersichtliche Aktenführung". Das habe der Senat
auch schon in mehreren anderen Verfahren festgestellt,
steht in dem Beschluss. Er ist nicht anfechtbar. Ihm
sei nun ein "großer Stein vom Herzen gefallen", sagte
der Fürther evangelische Pfarrer Kuno Hauck, der die
Familie seit drei Jahren kennt. Er hatte
Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) nach der
Abschiebung am 18. Juli einen Brief geschrieben, in dem
er die derzeitige Flüchtlingspolitik scharf
kritisierte. Die Familie K., die Anfang 2017 drei
Monate lang in Haucks Gemeinde im Kirchenasyl war,
stammt aus dem umkämpften Bürgerkriegsgebiet Donezk.
Der ausgebildeten Krankenschwester Svitlana K. habe die
Schulleitung kürzlich überdurchschnittliche Leistungen
bescheinigt, berichtete Hauck.
Fachkräfte aus dem Ausland sollen auch ohne konkretes
Jobangebot nach Deutschland kommen können, das hatte
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) unlängst in
Berlin erklärt. Für Kräfte aus
nachgefragten Berufen sollen für die Arbeitssuche
befristete Visa ausgestellt werden, so der Politiker.
"Ich kann mir vorstellen, dass Pflegekräfte aus dem
Ausland für ein halbes Jahr nach Deutschland kommen und
sich hier Arbeit suchen", sagte Heil der Frankfurter
Allgemeinen Sonntagszeitung. "Sollte ihnen das nicht
gelingen, müssen sie nach Ablauf der Zeit wieder
zurück. Der Bezug von Sozialleistungen muss
ausgeschlossen sein." Eine ähnliche Regelung besteht
bereits für Akademiker aus dem nicht EU-Ausland. Das
von CDU, CSU und SPD geplante
Fachkräfte-Einwanderungsgesetz solle "möglichst
unbürokratische Prozesse" beinhalten, so der
Sozialdemokrat weiter. Im September will
Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) Eckpunkte des
Gesetzes vorlegen, bevor es im Dezember verabschiedet
werden soll.
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