Recht

Streit um WTPG-Novelle: Rückschritt für ambulant betreute Wohngruppen?

Die baden-württembergische Landesregierung plant, ambulant betreute Wohngruppen künftig aus dem Anwendungsbereich des Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetzes (WTPG) herauszunehmen. Der bad e. V. sieht darin eine Fehlentscheidung mit potenziell weitreichenden Folgen.

Kathrin Mangold, Syndikusrechtsanwältin und Leiterin der bad-Geschäftsstelle NRW Foto: bad

Kathrin Mangold, Mitglied der erweiterten Bundesgeschäftsführung des Verbands, kritisiert, dass dies eine wesentliche Beeinträchtigung dieser Versorgungsform zur Folge haben könne.

Mangold verweist auf die historische Entwicklung: Früher galten trägerverantwortete Wohngruppen mangels gesetzlicher Differenzierung als Heime und unterlagen damit umfangreichen ordnungsrechtlichen Vorgaben. Diese seien für kleine Einrichtungen nicht angemessen gewesen. Erst durch die gesetzliche Anerkennung von Wohngemeinschaften als eigenständige Versorgungsform habe sich die Situation verbessert. Dass Baden-Württemberg dabei einst eine bundesweite Vorreiterrolle eingenommen habe, sei politisch hervorgehoben worden. Nun drohe durch die geplante Kehrtwende ein gegenteiliger Effekt – mit möglicher Signalwirkung über Landesgrenzen hinaus.

Besonders kritisch sieht Mangold, dass durch die Herausnahme aus dem WTPG eine Regelungslücke entstehen könnte. Dies würde nicht nur den weiteren Ausbau dieser Wohnform bremsen, sondern auch die Selbstverwaltung der Bewohner:innen gefährden – ein zentrales Element ambulant betreuter Wohngruppen. Zwar erkennt sie das Ziel der Entbürokratisierung und Flexibilisierung an, warnt jedoch, dass dies nicht auf Kosten der Versorgungsqualität und rechtlichen Absicherung gehen dürfe.

Der bad e. V. fordert daher explizit, die geplante Streichung rückgängig zu machen und das Landesgesetz im Sinne des künftigen Pflegekompetenzgesetzes des Bundes weiterzuentwickeln. Entscheidend sei, dass ordnungsrechtliche und leistungsrechtliche Regelungen aufeinander abgestimmt würden. Mindestens müsse das neue Gesetz laut Mangold einen klaren Ausschluss der Einstufung ambulant betriebener Wohngruppen als „Kleinstheime“ enthalten.

Veranstaltungstipp

Leitkongress und Netzwerkplattform Ambulant (LUNA) am 10. + 11. September 2025 in Essen:
Tagespflege, Wohngemeinschaften und Betreutes Wohnen als strategischer Baustein für ambulante Pflegedienste

Für Angehörige und Pflegedienste liegen die Vorteile einer Tagespflege auf der Hand. Der Verbleib in der Häuslichkeit kann verlängert werden. Wohngemeinschaften und Betreutes Wohnen bieten eine attraktive Alternative zur stationären Pflege. Auf alle drei Versorgungsformen werden wir in dieser zweistündigen Session blicken. Neben grundsätzlichen und aktuellen rechtlichen Fragestellungen stehen Wirtschaftlichkeit und Strategie im Mittelpunkt.
Kathrin Mangold, Syndikusrechtsanwältin, bad e.V., Alexander Cito Aufenacker, CEO Pflegebutler Gruppe