Recht
Abrechnungsprüfung: Gut vorbereitet wird`s ein Erfolg!
Die erste Aufregung um die neue Abrechnungsprüfung und der Qualitätsprüfung hat sich in den vergangenen Wochen etwas gelegt, dennoch sind Pflegedienste gut beraten, die neuen Modalitäten in der Prüfung nicht aus den Augen zu verlieren.

Es ist wichtig, sich auf die Prüfung gut vorzubereiten und sich mit den eigenen Rechten und Pflichten und denen der Prüfer im Vorfeld auseinanderzusetzen. Dann sind Pflegedienste auch in der Lage, die eigenen Rechte ggf. einzufordern und ihre Ansicht gegenüber dem Prüfer fundiert zu vertreten.
Die Rechte und Pflichten der Prüfer sowie der ambulanten Pflegedienste werden im SGB XI, Paragraf 114 SGB XI geregelt, erläutert Pflegerechtsexperte Ronald Richter. In § 114 a SGB XI ist zwar festgelegt, wie die Durchführung der Prüfung durch die Prüfer zu erfolgen hat. Aber natürlich läuft jede Prüfungssituation individuell ab. Pflegeeinrichtungen haben nach § 114 Abs. 1 Satz 4 SGB XI für eine ordnungsgemäße Durchführung der Prüfung zu sorgen.
Doch was ist zu beachten, damit die Prüfung im Sinne des Pflegedienstes und der Prüfer optimal abläuft? Und was ist zu tun, wenn die Prüfung durch den Prüfer beim Pflegedienst nachträglich Fragen aufwirft? Wo steht was? Was ist wie zu regeln? Fragen, die Ihnen die Experten Andreas Heiber und Rechtsanwältin Helen Möritz (Richterrechtsanwälte Hamburg) sowie Robert Pelzer vom MDK Nordrhein beantworten.
Die Häusliche Pflege Konferenz – Abrechnungsprüfung findet am 19. Mai in Düsseldorf/Ratingen statt. Weitere Infos und Anmeldemöglichkeit finden Sie hier
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu verfassen.
Sie haben noch kein Konto?
Jetzt registrieren