Recht
Abrechnungsprüfung: Wissen, was einen erwartet
Nachdem der Gesetzgeber mit der Einführung des Pflegestärkungsgesetzes III auch die Abrechnungsprüfung als Bestandteil der regelmäßigen Qualitätsprüfung nach § 114 SGB XI einführte, war die Aufregung in der Branche groß. Nur scheinbar ist jetzt wieder etwas Ruhe in die Thematik eingekehrt, auf der Hut sein sollten Pflegedienste weiterhin.

Durchgeführt wird die Abrechnungsprüfung im Zuge der Qualitätsprüfung. Wer sich gut auf die Prüfung vorbereitet, ist schon mal auf der sicheren Seite. Welche Formulare sollte der Pflegedienst bereithalten? Wie sollte er den Prüfer empfangen? Wo kann der Prüfer während des Aufenthalts im Pflegedienst ungestört arbeiten? Wer aus dem Pflegedienst sollte bei der Prüfung dabei sein?
Das sind nur einige der – eher einfachen – Fragen, die es bereits im Vorfeld zu klären gilt, neben den weiteren – doch spezielleren organisatorischen, inhaltlichen und rechtlichen Fragen, die während einer Prüfung auftreten und auf die Pflegedienste ebenfalls vorbereitet sein sollten. Pflegeexperte Andreas Heiber und Pflegerechtsexpertin Helen Möritz (Richterrechtsanwälte Hamburg) wissen, worauf es bei dieser Prüfung ankommt, damit sie erfolgreich ist. Und auch, wie die Prüfung aus Sicht des Prüfers optimal verläuft, ist im Vorfeld für Pflegedienste gut zu wissen. Hierüber weiß Robert Pelzer MDK Nordrhein, Bescheid.
Auf der Veranstaltung Abrechnungsprüfung am 19. Mai in Düsseldorf Ratingen erhalten Sie von den drei Experten das nötige Rüstzeug, um sich auf die Abrechnungsprüfung optimal vorzubereiten.
Hier erhalten Sie weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung
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