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Ärger über hohe Beiträge bei der Pflegekammer Niedersachsen
Mehrere Verbände reagieren einem Bericht zufolge mit
Unverständnis auf die Höhe der geforderten Beiträge der
neu gegründeten Pflegekammer Niedersachsen. Alle
Mitglieder sollen zunächst einen Regelbescheid über den
Höchstbeitrag von 140 Euro für 2018 erhalten, hieß es
in einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion im
niedersächsischen Landtag.

Noch im Dezember werden die Briefe versandt, bestätigte
ein Sprecher der Pflegekammer. Allerdings sei das nicht
der am Ende zu zahlende Betrag. "Entgegen
anderslautenden Behauptungen muss niemand mehr zahlen
als 0,4 Prozent seiner Jahreseinkünfte»", betonte
Kammerpräsidentin Sandra Mehmecke.
Der 2017 per Gesetz beschlossenen berufsständigen
Selbstverwaltung gehören alle in Niedersachsen tätigen
Fachkräfte der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege
an. Der maximal zu zahlende Beitrag liegt pro Jahr bei
280 Euro. Für 2018 wird nach Kammerangaben nur der
halbe Jahresbeitrag erhoben – also 140 Euro. Angesichts
dieses Betrags regte sich nun Unmut. Ein Argument der
Kritiker: Der geforderte Betrag entspreche einem
Bruttolohn von rund 70 000 Euro jährlich.
"Jeder weiß, dass ein Gehalt von 70 000 Euro völlig
unrealistisch ist", zitierte die «Hannoversche
Allgemeine Zeitung» (HAZ, Freitag) Henning Steinhoff,
den Leiter des Landesgeschäftsstelle Niedersachsen des
Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste. Dem
Beitragsschreiben werde eine Bitte um Selbstauskunft in
Form eines Formulars beiliegen, erklärte ein Sprecher
der Pflegekammer.
Dort müssten die Mitglieder ihr Einkommen nennen und im
zweiten Schritt werde dann der tatsächliche Beitrag
berechnet. Nicht jedes Mitglied müsse mit der Vorlage
seines Steuerbescheids seine Einkünfte nachweisen. Die
Selbstauskünfte werden stichprobenartig überprüft.
(dpa)
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