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Arbeitnehmervergütungen: Erste Schritte, die jetzt gegangen werden sollten

Die Vergütung von Pflege wird zukünftig an tariflichen Regelungen gemessen. Rainer Berg, Geschäftsführer der Berg Steuerberatungsgesellschaft, gibt in der aktuellen Ausgabe von Häusliche Pflege Hinweise für private Pflegedienste.

Foto: ronstik - stock.adobe.com (Symbolbild).  Insbesondere die privaten Pflegedienste sollten ihr Unternehmen schon jetzt im zukünftigen wirtschaftlichen Umfeld sehen. 

Ein großes Problem sieht Rainer Berg bei der zukünftigen „tarifähnlichen Zahlung“ in der Frage der Lohnbestandteile. „Wenn bisher die unternehmerische Freiheit darin bestand, mit freiwilligen sozialen Leistungen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern etwas Gutes zukommen zu lassen, so wird sich zukünftig die Frage stellen, ob diese Leistungen im Rahmen höherer Grundvergütungen noch möglich sind“, so der Steuerberater. „Diese Überlegung ist bezogen auf die Frage, ob die Kassen diese Kosten in den Vergütungsvereinbarungen überhaupt berücksichtigen.“

Existenzielle Bedrohung

Berg weiter: „Wenn keine hundertprozentige Refinanzierung durch die Kassen gewährleistet ist, geht die Personalkostensteigerung zu Lasten des Betrages, der zur Abdeckung des Unternehmerrisikos und für Rücklagenbildung notwendig ist.“ In Schiedsverfahren werde hierfür eine sehr niedrige Marge von vier bis sechs Prozent berücksichtigt. Steige die Grundvergütung beispielsweise von 12,50 € auf 14,50 €, ergebe dies eine Steigerung der Personalkosten von ca. 16 Prozent (!). Das Resultat: „Der private Pflegedienst ist (nach den momentanen Regeln des SGB XI) unwirtschaftlich und verständlicherweise von der Existenz bedroht.“

Daher rät der Experte, dass bereits jetzt Maßnahmen zur Gegenfinanzierung angedacht und eingeleitet beziehungsweise umgesetzt werden sollten.

Lesen Sie den ganzen Beitrag in der aktuellen Ausgabe von Häusliche Pflege.