Politik
Auch OVG lehnt Antrag auf Abbruch der Befragung der Pflegekammermitglieder ab
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat am 28. Juli schriftlich mitgeteilt, dass es den Antrag eines Mitglieds der Pflegekammer Niedersachsen, die Befragung der Mitglieder im Rahmen einer einstweiligen Anordnung abzubrechen, abgelehnt hat.

Auch das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat den Antrag des Pflegekammer-Mitglieds abgelehnt. Foto: Adobe Stock/ Sebastian Duda
Das gab das Sozialministerium in einer Pressemitteilung bekannt. Der Antragsteller hatte sich zuvor bereits vor dem Verwaltungsgericht Hannover gegen die Weitergabe seiner Adressdaten an den Dienstleister, der mit dem Versand der Zugangsdaten zur Befragung beauftragt wurde, gewehrt. Das Sozialministerium hatte daraufhin zugesichert, dass seine Daten nicht weitergegeben würden. Beide Gerichte folgten mit ihren Entscheidungen der Argumentation des Ministeriums, dass der Anlass für den Antrag auf Abbruch der Befragung damit nicht mehr gegeben sei.
"Damit kann die Befragung zur Zukunft der Pflegekammer nun endlich starten. Wir hoffen auf eine hohe Beteiligung, um ein möglichst umfassendes Meinungsbild unter den Pflegekräften in Niedersachsen zu erhalten", erklärte der Staatssekretär des Sozialministeriums, Heiger Scholz. Die Zugangsdaten für die rund 78 000 Fragebögen sollen ab dem 29. Juli an die Kammermitglieder versendet werden. Die Abgabe der Fragebögen wird bis zum 6. September möglich sein.
Im Mittelpunkt der Befragung steht die Klärung, ob es die Organisation überhaupt weiter geben soll.
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu verfassen.
Sie haben noch kein Konto?
Jetzt registrieren