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Außerklinische Intensivpflege: bpa-Landesverband einigt sich mit Kassen auf bessere Vergütungen
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste
(bpa) in Sachsen-Anhalt hat sich mit den Krankenkassen
auf bessere Vergütungen in der außerklinischen
Intensivpflege verständigt.

In einem Schiedsverfahren konnte der bpa gegenüber der
BKK, der Knappschaft und der Sozialversicherung für
Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau seine
Vorstellungen einer qualitativ hochwertigen Versorgung
mit angemessener Leistungsvergütung durchsetzen, teilte
der Verband mit.
In Berlin und Brandenburg gilt bereits eine
Pauschalvergütung
In Berlin und Brandenburg hatte es
bereits im Juni 2016 ein Schiedsverfahren gegeben. Dort
hatten sich die Beteiligten auf eine Pauschal-Vergütung
von 30,70 Euro für die außerklinische Versorgung im
Einzelhaushalt und für das Jahr 2017 eine lineare
Steigerungsrate von 2,8 Prozent geeinigt.
Wie hoch der Vergütungssatz in Sachsen-Anhalt ausfallen
wird, steht noch nicht fest. Wir werden an dieser
Stelle über das erzielte Ergebnis berichten. Details
zum Abschluss erfahren Sie zudem in der Ausgabe 1/2018
der Zeitschrift "Häusliche Pflege".
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