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Aussetzung von Regel-Qualitätsprüfungen gefordert

„Qualitätsprüfungen in Pflegeeinrichtungen sind ein wichtiges Instrument der Qualitätssicherung“, sagt Andrea Kapp, Rechtsanwältin und Bundesgeschäftsführerin des bad e. V. „In so herausfordernden Zeiten wie diesen sind aber Anpassungen bestehender Regelungen erforderlich.“

Andrea Kapp, Bundesgeschäftsführerin des bad e. V.
Foto: bad e.V. Der Gewinn durch solche Prüfungen sei in Bezug auf die damit verbundenen Risiken derzeit nicht verhältnismäßig, stellt Andrea Kapp klar.

„Unserer Erfahrung nach entsteht in den Einrichtungen mangels Regelprüfungen kein Qualitätsverlust, zumal die Durchführung von Anlassprüfungen auch weiterhin richtig und wichtig ist. Das bestätigt auch das letzte Jahr, in dem Regelprüfungen aufgrund des Pandemiegeschehens zeitweise bundesweit ausgesetzt wurden“, so Kapp weiter.

Andreas Kern, Bundesvorsitzender des bad e.V. und Inhaber mehrerer Pflegeeinrichtungen, bestätigt dies: „Die Einrichtungen sind auch ohne die Überprüfung der Prüfdienste verpflichtet ein Qualitätsmanagement zu betreiben. Und ehrlich gesagt, zeigt sich insbesondere in dieser Zeit, wie wichtig ein gut funktionierendes Qualitätsmanagement ist. Interne Qualitätssicherung findet durch die Unternehmen daher weiterhin statt. Aktuell flächendeckend auf Regelprüfungen zu verzichten, bestärke auch den Ansatz „social distancing“ der Politik. Im Übrigen zeigt sich, dass auch die betroffenen Patienten, Mitarbeiter und auch Arbeitgeber Angst verspüren, sich im Rahmen von Prüfungen anzustecken. Dass diese Ängste begründet sind und deswegen ernst genommen werden müssen, machen die aktuellen Infektionszahlen eindrücklich deutlich.“

„Wir halten eine bundesweit einheitliche Regelung der Aussetzung von Regelprüfungen für sinnhaft. Der Gewinn durch solche Prüfungen ist in Bezug auf die damit verbundenen Risiken derzeit nicht verhältnismäßig. Sollte die Bundesebene sich hierzu nicht durchringen können, appellieren wir dringend an die Bundesländer, aktiv zu werden. Einzelne Prüfdienste gehen hier bereits mit gutem Beispiel voran und setzen die Prüfungen aktuell aus. Da der Gesetzgeber eine jährliche Prüfpflicht vorsieht, können die Prüfungen auch ohne Weiteres in Jahreszeiten nachgeholt werden, in denen die Infektionszahlen traditionell geringer sind“, schlägt Kapp vor.