Nachrichten
Kommunale in Bayern fordern Reform bei Ambulant betreuten Wohngemeinschaften
Die Kommunale Altenhilfe Bayern (KABayern) fordert nach ihrer jährlichen Klausurtagung in Beilngries dringende Änderungen bei den Ambulant betreuten Wohngemeinschaften (ABWG). Nach Auffassung des Vorstands muss dies der nächste Schritt einer Reform des bayerischen Heimrechts sein.
Die Kommunale Altenhilfe Bayern (KABayern) fordert nach ihrer jährlichen Klausurtagung in Beilngries dringende Änderungen bei den Ambulant betreuten Wohngemeinschaften (ABWG). Nach Auffassung des Vorstands muss dies der nächste Schritt einer Reform des bayerischen Heimrechts sein. Konkret fordert die KABayern:
- Die heimrechtlichen Anforderungen an ABWG sind auf ein notwendiges Minimum zu reduzieren.
- Die Unterscheidung zwischen träger- und selbstgesteuerten ABWG ist aufzugeben.
„Wir müssen entbürokratisieren, um die wohnortnahe Versorgung älterer Menschen zu sichern“, so der Vorstandssprecher Prof. Dr. Alexander Schraml.
Abschaffung der FQA-Regelprüfung als Erfolg gewertet
Die Forderung nach einer ABWG-Reform wurde im Rahmen einer Diskussionsrunde mit MdL Bernhard Seidenath (CSU), MdL Thomas Zöller (FW, Pflegebeauftragter der Bayerischen Staatsregierung) und Dr. Bernhard Opolony (Abteilungsleiter BayStMGP) erhoben.
KABayern begrüßt in diesem Zusammenhang ausdrücklich die geplante Abschaffung der Regelprüfung durch die Heimaufsicht (FQA) und wertet dies auch als Erfolg der Genossenschaft. Mit einer Reform der ABWG müsse nun konsequent der nächste Reformschritt folgen.
Kommunale Verantwortung gesetzlich verankern
Darüber hinaus appellierte die KABayern an die Landespolitik, die kommunale Verantwortung für die Altenhilfe ausdrücklich und unmissverständlich in den bayerischen Landesgesetzen zu verankern und die staatliche Finanzierung der Aufgabenerledigung sicherzustellen.
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu verfassen.
Sie haben noch kein Konto?
Jetzt registrieren