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Mailaktion gegen GKV-Gesetz: Initiatorin ist enttäuscht
Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz bedroht die Refinanzierung tariflicher Löhne in der ambulanten Pflege. Nadya Klarmann, 1. Vorsitzende des CNI, hat eine bundesweite Mailaktion gestartet – und zieht Zwischenbilanz. Im Interview zeigt sie sich von der Beteiligung enttäuscht – trotz beachtlicher Zahlen.
Frau Klarmann, vor gut zwei Wochen haben Sie eine Aktion gestartet, über die Betroffene, Leistungserbringer und andere ihre Bundestagsabgeordneten per Mail dazu aufrufen können, sich gegen das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz einzusetzen. Wie wurde die Aktion bislang angenommen und wie ist Ihre Stimmung?
Ehrlich? Enttäuscht! Die Aktionsseite wurde rund 1.800 Mal aufgerufen. Mehr gesicherte Zahlen haben wir nicht – wir speichern bewusst nichts. Eins lässt sich aber sagen: Jede Mail geht an rund 50 bis 70 Politiker – die eigenen aus Wahlkreis und Landtag, dazu der ganze Gesundheitsausschuss des Bundestages. Rechnet man die 1.800 Aufrufe mal im Schnitt 60 Empfänger (CC und BCC mitgezählt), waren das bis zu rund 108.000 mögliche Mails in die Politik.
Und 1.800 Seitenaufrufe bei einem Gesetz, das jeden gesetzlich Versicherten trifft – genauso wie die Pflegedienste, die Hilfsmittel-Lieferanten, die Pflegekräfte und am Ende die beatmeten Menschen und ihre Angehörigen selbst – das ist wenig.
In Hannover standen am 10. Juni über 7.000 auf der Straße. Die Aktion fand ich toll, vor allem, dass ver.di und der DBfK gemeinsam organisiert haben. Hätten allein die Teilnehmer dieser Demo – die ja offensichtlich gegen das Gesetz sind – mitgemacht, wären wir bei bis zu rund 420.000 Mails, die die Politiker zum Nachdenken bringen könnten.
Dabei ist die Hürde lächerlich klein: drei Klicks, kein Login. Ich hätte mir mehr gewünscht. Aber wir haben ja noch ein paar Tage. Und wer weiß – vielleicht bringt dieses Interview noch ein paar Menschen dazu, sich kurz die Zeit zu nehmen.
Wie haben die Politikerinnen und Politiker reagiert?
Zum Teil gar nicht – viele melden sich schlicht nicht zurück. Zum Teil kamen E-Mail-Antworten, und da zieht sich ein Muster durch: Das meiste sind Textbausteine. Die Union verteidigt das Gesetz und sagt, das Problem gebe es so nicht. Die SPD ist freundlicher, gibt den Widerspruch sogar zu – Tariflöhne ja, Refinanzierung nein – und sagt am Ende trotzdem nichts Verbindliches zu. Auffällig: Die klarsten, wärmsten Antworten kommen fast nur von Leuten, die im Bundestag gar nicht mitstimmen, aus den Ländern und der Opposition. Wer mitentscheidet, hält sich bedeckt.
Es gibt Ausnahmen. Frank Schwabe von der SPD hat aus seinem Wahlkreis heraus zum Gespräch eingeladen, weil dort viele Pflegedienste geschrieben haben. Und Thorsten Klute, SPD im Landtag NRW, hat öffentlich gepostet, dass ihn auffällig viele Bürgermails dazu erreichen. Es kommt also an – nur langsam.
Zwischen den allgemeinen Floskeln stecken offenbar auch konkrete Aussagen. Werden Sie die Abgeordneten darauf festnageln?
Festnageln? Wie soll das gehen – eine Handhabe haben wir nicht. Aber konfrontieren können wir sie. Wir haben dazu aufgerufen, uns die Antworten an politik@cni-net.de weiterzuleiten, die ersten trudeln ein. Wir werten sie aus – nach Partei, Ebene, Inhalt – und machen die Auswertung öffentlich. Wo ein Büro schreibt, unsere Forderung sei „nachvollziehbar“, da merken wir uns das. Verbindlich wird es ohnehin erst am 26. Juni, bei der Abstimmung. Dann zeigt sich, ob aus dem freundlichen Brief auch eine Hand wird, die richtig gehoben wird. Die Anhörung ist vorher, am 22. Juni.
Und haben Sie Hoffnung, dass das etwas bringt?
Hoffnung? Da bin ich vorsichtig. Für dieses Gesetz wird die Zeit knapp, und alle schauen auf die Pflegereform, das PNOG – das BStabG läuft fast unbemerkt. Druck wirkt selten sofort. Er wirkt darauf, wer beim nächsten Mal genauer hinschaut. Und genau dafür halten wir fest, wer jetzt was gesagt hat.
Welche zentralen Verschlechterungen ergeben sich für die Pflegedienste, aber auch für die Betroffenen selbst, wenn es so kommt wie geplant?
Oh je – das lässt sich ehrlich nicht in zwei Sätzen beantworten, dafür ist die Flut an Änderungen zu groß. Ich versuche, es nicht ausarten zu lassen und nur die Spitzen zu nennen. Da muss man trennen, denn es trifft mehrere Gruppen, jede anders.
Die Pflegedienste – die ambulante Pflege wie die außerklinische Intensivpflege. Das Gesetz begrenzt die Vergütung auf die Grundlohnrate, 2027 bis 2029 sogar minus einen Prozentpunkt. Für die Tariflöhne galt diese Grenze bisher nicht – das stand ausdrücklich so im Gesetz (§ 132a Abs. 4 Satz 7 und § 132l Abs. 5 Satz 2 SGB V). Genau diese Ausnahme fällt jetzt weg. Damit greift die Begrenzung auch auf die Löhne, zu deren Zahlung der Staat uns 2022 selbst verpflichtet hat. Tarifpflicht ohne Finanzierung.
Ein privater Versicherer wäre an seine Verträge gebunden – hier verpflichtet der Staat uns zu den Löhnen und verweigert gleichzeitig die Refinanzierung. Ein Pflegedienst kann aber nicht einfach das Fahrgeld erhöhen, weil der Sprit teurer geworden ist. Gerade in der Intensivpflege sind rund 80 Prozent der Kosten Personalkosten – ausschließlich examinierte Fachkräfte, oft eins zu eins, rund um die Uhr. Schon heute sind die Sätze vielerorts knapp; die Dienste fangen das aus über Jahre aufgebauten Rücklagen auf, oder die Inhaber schießen privat dazu. Diese Lücke greift immer dann, wenn die Tariflöhne stärker steigen als die Grundlohnsumme – und das war bisher die Regel. Ab 2027 wird sie zum Dauerzustand. Das kann nicht lange gutgehen. Am Ende gibt man nicht hier und da eine Versorgung ab – am Ende schließt der Dienst.
Die Hilfsmittel-Lieferanten. Sie trifft es doppelt: Ihre Preise dürfen ohnehin kaum noch steigen – und obendrauf kommt ein pauschaler Abschlag von drei Prozent (§ 127 SGB V). Genau dort, wo nichts aufschiebbar und nichts ersetzbar ist: Beatmungszubehör, Sauerstoff, Trachealkanülen, Sondennahrung. Bei beatmeten Kindern erst recht.
Und die Versicherten – also jeder von uns (sofern gesetzlich versichert). Die Zuzahlungen steigen fast überall um die Hälfte: in der Apotheke bis zu 15 statt 10 Euro pro Medikament, genauso bei der Physiotherapie, beim Hilfsmittel, im Krankenhaus. Der Festzuschuss zum Zahnersatz sinkt. Und die beitragsfreie Mitversicherung des Ehepartners wird ab 2028 erstmals beitragspflichtig – mit einigen Ausnahmen. Das steckt in beiden Gesetzen, im BStabG auf der Kranken-, im PNOG auf der Pflegeseite. Das Ganze nennt sich Beitragsstabilisierung. In Wahrheit heißt es: stabile Beiträge, erkauft mit weniger Leistung und höherer Zuzahlung. Es trifft die, die ihr Leben lang eingezahlt haben – und jetzt die Leistung nicht bekommen, für die sie eingezahlt haben.
Das Verhältnis ist absurd: Die Einsparung aus der gestrichenen Tarifrefinanzierung – häusliche Krankenpflege, Intensivpflege und Haushaltshilfe zusammen – liegt bei 130 Millionen Euro, bei GKV-Ausgaben von rund 369 Milliarden. Nicht einmal 0,04 Prozent. Dafür riskiert man die Versorgung der Schwächsten.
Und das ist nur das eine Gesetz. Das PNOG trifft parallel beide Seiten: Arbeitgeber zahlen künftig auf Minijobs rund 3,6 Prozent Beitrag in die Pflegeversicherung, die Beiträge steigen auch sonst – und gleichzeitig wird bei den Pflegebedürftigen gekürzt. Und es trifft ausgerechnet die größte Gruppe der Pflegenden: die Angehörigen. Den Großteil der Pflege in Deutschland leisten sie, zu Hause, unbezahlt – und jetzt kürzt man ihnen auch noch die Rentenbeiträge. Wer beides zusammenrechnet, zahlt mehr und bekommt weniger.
Interview: Lukas Sander, Chefredakteur Häusliche Pflege
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