Politik
AWO möchte Gewinne in der Pflege begrenzen
Der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt hat eine umfassende Bewertung des Koalitionsvertrages veröffentlicht. „Pflege darf nicht länger nur an den Prinzipien von Markt, Wettbewerb und Rendite ausgerichtet sein, sondern muss vielmehr als zentraler Bestandteil öffentlicher Daseinsvorsorge gesetzlich verankert werden“, heißt es dort.

Angesichts der knappen Mittel in der Pflege fordert die AWO , dass Gewinne von Pflegeeinrichtungen in ein gute pflegerische Versorgung und personelle Ausstatung, einschließlich tariflicher Bezahlung von Pflegenden investiertert werden sollten. Gewinne seien zu begrenzen. Bei gewinnorientierten Pflegeeinrichtungen fließe „ein nicht unwesentlicher Betrag“ aus den Einnahmen in die Renditen von Stakeholdern.
Die AWO begrüßt den Plan der Koalition, die Kurzzeit- und Verhinderungspflege zusammenzulegen und ein flexibles Entlastungsbudget zu schaffen. Der Bundesverband merkt aber an, dass es für die Stärkung der häuslichen Pflege nicht nachvollziehbar ist, wenn nur das Pflegegeld und nicht auch der Pflegesachleis-tungsbetrag für ambulante Pflege und Tagespflege regelhaft dynamisiert werden soll. „Dies ist zwingend erforderlich, um häusliche Pflegearrangements spürbar unterstüt-zen zu können und den Verbleib in der eigenen Häuslichkeit zu ermöglichen“, so die AWO.
Die Pläne der Koalition, das SBG XI um innovative quartiersnahe Wohnformen zu ergänzen und deren Förderung gemeinsam mit Bund, Ländern und Kommunen zu ermöglichen und bei der pflegerischen Versorgung vor Ort den Kommunen Mitgestaltungsmöglichkeiten einzuräumen, stoßen auf Zustimmung – ebenso wie der bedarfsgerechte Ausbau der Tages- und Nachtpflege. Hilfreich sei es aber, „wenn die Koalition baldmöglichst konkrete und verbindliche Umsetzungsoptionen erstellt“.
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