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Behörde: Ambulante Pflegedienste werben irreführend mit Pflegenoten
Ambulante Pflegedienste dürfen nicht mit veralteten
Pflegenoten oder irreführenden Angaben für sich werben.
Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hat
nach eigenen Angaben nun in drei Fällen
Unterlassungsansprüche durchgesetzt, wie sie mitteilte.

Dabei geht es besonders um die Verwendung der
sogenannten Pflegenoten, die der Medizinische Dienst
der Krankenkassen (MDK) an Heime und ambulante Dienste
vergibt. Beanstandet hatte die Wettbewerbszentrale
Werbemaßnahmen von 19 Pflegediensten. In 15 Fällen sei
die Werbung geändert worden, ein Verfahren laufe
noch. Unternehmen hätten beispielsweise veraltete,
bessere Noten an Stelle der aktuellen Ergebnisse in der
Werbung verwendeten.
Auch irreführende Aussagen waren angemahnt worden,
heißt es vonseiten der Wettbewerbszentrale. So habe ein
Dienst auf seiner Internetseite erklärt, wie "desolat
und unprofessionell" die bisherige Versorgung vor Ort
sei, obwohl zahlreiche Mitbewerber in der Umgebung
bessere Pflegenoten erzielt hätten. (dpa)
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