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Berliner Ämter schulden Pflegediensten Millionen

Die Berliner Bezirksämter schulden den Pflegeeinrichtungen nach Angaben eines Pflegeverbands Sozialhilfeleistungen in Millionenhöhe. Im Zuge einer Umfrage hätten 250 teilnehmende Pflegeeinrichtungen säumige Zahlungen der Bezirksämter in Höhe von zusammen 7,3 Millionen Euro gemeldet, erklärte der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) am 24. August.

Foto: AdobeStock/StockPhotoPro Aktenstapel (Symbolbild): Sind die Ämter einfach nur personell überlastet?

Rechnungen von stationären Pflegeeinrichtungen und Pflegediensten würden monate- oder teils jahrelang nicht beglichen, oft mit dem lapidaren Hinweis auf Personalmangel bei den Behörden. Vertraglich vereinbart sei in der Regel eine Zahlungsfrist von vier Wochen. Die Situation verschärfe die wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Pflegeeinrichtungen und gefährde die Versorgung von Patienten.

Bei den fraglichen Finanzmitteln handelt es sich laut Verband um Entgelte für erbrachte Leistungen für Pflegebedürftige, die aufgrund niedriger Renten zusätzliche Hilfen des Sozialamtes erhalten.

Als traurige Spitzenreiter bei den Zahlungsrückständen wurden die Bezirke Tempelhof-Schöneberg (1,79 Millionen Euro), Steglitz-Zehlendorf (1,04 Millionen Euro) und Pankow (871 000 Euro) genannt.

“Die Pflegeeinrichtungen sind keine Bittsteller, sondern die Zahlungen sind für bereits erbrachte Leistungen, die die Pflegebedürftigen benötigen, vertraglich vereinbart”, erklärte der Landesvorsitzende des Verbandes, Oliver Stemmann. “Während die Einrichtungen pünktlich ihre Gehälter – und übrigens auch ihre Steuern – bezahlen, berufen sich die Berliner Bezirksämter auf einen angeblichen Personalmangel und bleiben die fälligen Zahlungen einfach schuldig. Das könnte sich kein Unternehmen leisten.”

Thomas Knieling, Bundesgeschäftsführer des VDAB, sieht hier nicht nur ein Problem in Berlin: “Es ist ein Skandal, dass örtliche Träger der Sozialhilfe durch eigenes Versagen hier auch noch als wirtschaftlicher Brandbeschleuniger fungieren. Wir können das keinesfalls weiter so hinnehmen und fordern jetzt im engen Schulterschluss mit unseren Mitgliedern bei Politik und vor allem bei örtlichen und überörtlichen Trägern der Sozialhilfe die Sicherstellung von angemessenen Verfahren und Fristen ein. Sollte sich diese Verwaltungspraxis nicht schnell ändern, können wir den Einrichtungsträgern nur zur Kündigung der Vertragsverhältnisse mit Sozialhilfeempfängern raten, um die Verluste zu begrenzen.“

Dass es sich nicht nur um ein Berliner Problem handelt, lesen Sie hier:

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