News

Berliner Senat will Pflege- und Betreuungseinrichtungen mehr Spielraum geben

Eine Novelle des Wohnteilhabegesetzes soll Bürokratie abbauen und neue Wohnformen ermöglichen. Betreibern von Einrichtungen wird dadurch mehr Flexibilität und Handlungsspielraum gegeben. Eine zweite Gesetzesänderung ist bereits für 2026 geplant.

Dr. Ina Czyborra, Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege: „Mit der aktuellen Novelle des Wohnteilhabegesetzes schaffen wir mehr Spielraum und Gestaltungsfreiheit für alle Beteiligten. Durch zeitgemäße und praxisnahe Regelungen können Strukturen verschlankt und wertvolle Ressourcen für Innovation und zukunftsweisende Projekte genutzt werden.“ Foto: SPD-Fraktion Berlin/Florian Dörstelmann

Der Berliner Senat hat am 16. Dezember 2025 eine Änderung des Wohnteilhabegesetzes (WTG) auf den Weg gebracht. Die Gesetzesvorlage stammt von Senatorin Dr. Ina Czyborra, zuständig für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege. Laut Senat handelt es sich um die erste geplante Novelle des Gesetzes, das den Schutz älterer, pflegebedürftiger oder behinderter volljähriger Menschen in stationären Einrichtungen und betreuten Wohngemeinschaften regelt.

Experimentierklausel als zentrales Element

Kernstück der Novelle ist laut Senatsmitteilung eine sogenannte Experimentierklausel. Diese soll Leistungsanbietern – also Pflege- und Betreuungseinrichtungen sowie entsprechenden Diensten – die Möglichkeit geben, alternative Wege zur Erreichung der Gesetzesziele zu erproben. Konkret könnten damit neue Wohn-, Pflege- und Betreuungsformen getestet sowie bestehende Angebote und Mitwirkungsmodelle weiterentwickelt werden.

Senatorin Czyborra erklärte dazu, die Novelle schaffe „mehr Spielraum und Gestaltungsfreiheit für alle Beteiligten“. Durch die neuen Regelungen könnten Strukturen verschlankt und Ressourcen für zukunftsweisende Projekte genutzt werden. Den Betreibern der Einrichtungen solle mehr Flexibilität eingeräumt werden, um Lösungen zu entwickeln, die den individuellen Bedürfnissen der Bewohnenden entsprechen.

Abbau von Melde- und Prüfpflichten

Neben der Experimentierklausel sieht die Novelle auch den Abbau bestehender Verpflichtungen vor. Das bisherige Gesetz schreibt laut Senat unter anderem die Einrichtung von Raucherräumen, stichtagsbezogene Meldungen bei Pflege-Wohngemeinschaften und Eingliederungshilfe-Wohnformen sowie regelmäßige Zuordnungsprüfungen bei den meisten Formen von Pflege-Wohngemeinschaften vor.

Diese Anforderungen sollen künftig entfallen oder angepasst werden. Ziel ist es, sowohl die Leistungsanbieter als auch die zuständige Heimaufsicht beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) sowie die Eingliederungshilfe-Behörden zu entlasten.

Zweite Novelle für 2026 angekündigt

Das Wohnteilhabegesetz ist ein ordnungsrechtliches Schutzgesetz, das Anforderungen an Leistungsanbieter und Befugnisse der Aufsichtsbehörde regelt. Laut Senat ist die jetzt beschlossene Vorlage erst der Auftakt: Eine zweite Novelle sei für das Jahr 2026 vorgesehen und solle unter breiter Beteiligung aller betroffenen Interessengruppen erarbeitet werden.