Politik
bpa Arbeitgeberverband in Pflegekommission berufen
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat in einem Schreiben mitgeteilt, dass der Präsident des bpa Arbeitgeberverbands, Rainer Brüderle, zum ordentlichen Mitglied und der stellvertretende Präsident Bernd Meurer zum stellvertretenden Mitglied der Pflegekommission berufen wurden.

Die achtköpfige Kommission besteht aus Vertreterinnen und Vertretern von Arbeit- bzw. Dienstgebern und
Arbeit- bzw. Dienstnehmern der Pflegebranche. Die Kommissionsmitglieder üben diese Tätigkeit ehrenamtlich aus und sind dabei an Weisungen nicht gebunden. Nach den Regelungen des Pflegelöhneverbesserungsgesetzes, das am 29. November 2019 in Kraft getreten ist, wird die Pflegekommission künftig dauerhaft eingerichtet (mit fünfjähriger Amtszeit).
Der Vorschlag der Kommission bildet die Grundlage für die Festsetzung von Mindestlöhnen in der Pflegebranche. Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz enthält für die Pflegebranche (Altenpflege und ambulante Krankenpflege) spezielle Regelungen, um dem Nebeneinander in der Branche von kirchlichen und nichtkirchlichen Pflegedienstanbietern mit je eigenen Regelwerken zu den Arbeitsbedingungen Rechnung zu tragen.
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