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Brandenburg: Förderprogramm für Kurzzeit- und Tagespflege
Mit der neuen „Pflegezukunftsinvestitions-Richtlinie 2021-2024“, die jetzt in Kraft getreten ist und bis zum 31. Dezember 2024 läuft, fördert das Sozialministerium den Ausbau von Angeboten der Kurzzeitpflege sowie der Tages- und Nachtpflege im Land Brandenburg.

Dafür stehen pro Jahr fünf Millionen Euro, bis 2024 sind das insgesamt 20 Millionen Euro, aus dem Landeshaushalt zur Verfügung. Es ist die dritte Förderrichtlinie im Rahmen des Brandenburger Pakts für Pflege.
Mit der neuen Förderrichtlinie werden Investitionsmaßnahmen zur Schaffung zusätzlicher Plätze der Kurzzeit-, der Tages- oder der Nachtpflege gefördert. Hierzu gehören Neubau-, Erweiterungs- und Umbaumaßnahmen. Auch Weiterentwicklungen dieser Angebote, z.B. neue Formen von Tagepflege, stehen im Fokus der Richtlinie. Die Fördermittel werden über die Landkreise und kreisfreien Städte an Träger der pflegerischen Angebote ausgezahlt. Die Höhe der jeweiligen Zuwendung beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
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