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Bremer Bürgerschaft beschließt Novelle des Wohn- und Betreuungsgesetzes

Bremen hat den Schutz von Bewohnern von
Pflegeeinrichtungen gestärkt. Eine entsprechende
Novelle des Bremischen Wohn- und Betreuungsgesetzes
(BremWoBeG) hat die Bremische Bürgerschaft jetzt
verabschiedet.

- Foto: epd-Bild/Werner Krüper

Die Befassung des Gesetzgebers wurde erforderlich, weil
das 2010 erstmals in Kraft getretene Gesetz bis Ende
dieses Jahres befristet war. Ohne Verlängerung hätte es
ab Januar 2018 keine Rechtsgrundlage für ein
Einschreiten der Wohn- und Betreuungsaufsicht in den
Bremischen Pflegeeinrichtungen gegeben. In diesem Zuge
wurde das Gesetz auch novelliert, damit Veränderungen
in der Pflegelandschaft berücksichtigt werden können.
Unter anderem sind die Prüfrechte der Wohn- und
Betreuungsaufsicht auf ambulante Pflegedienste
ausgeweitet worden.

Gewaltschutzkonzept ist Pflicht

"Ambulante Pflegedienste sind inzwischen auch in
stationären Einrichtungen tätig", erläuterte Senatorin
Stahmann. Dort könne die Wohn- und Betreuungsaufsicht
künftig auch kontrollieren. Pflegeeinrichtungen sind
jetzt auch per Gesetz verpflichtet, ein
Gewaltschutzkonzept zu erstellen. Das Gesetz regelt
zudem einen Anspruch auf kultursensible Pflege, das
Recht, von gleichgeschlechtlichem Personal gepflegt zu
werden und den Zugang von Hospizdiensten zu stationären
Einrichtungen.