Management
Buchführungsverordnung: Wie Sie Kosten und Leistungen ideal erfassen
Erbringt ein Pflegedienst – beispielsweise – sowohl Leistungen nach SGB V als auch nach SGB XI müssen Kosten und Leistungen für diese beiden Bereiche getrennt ermittelt und aufgezeichnet werden. Aber wie? Dipl. Betriebswirt Rainer Berg gibt Tipps.

Pflegedienste erbringen in der Regel Leistungen nach SGB V, SGB XI, SGB XII und ggf. weitere. Wie der Steuerberater und Dipl. Betriebswirt Rainer Berg in „Häusliche Pflege“ betont, sind sie damit laut Definition eine „gemischte Einrichtung“. Betreiben diese daneben zum Beispiel eine Tagespflege, so werde das Unternehmen als mehrgliedrige Einrichtung bezeichnet.
Dies sei wichtig, da die Eingruppierung Einfluss auf den Aufbau sowohl der Finanzbuchführung als auch auf die sogenannte Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) habe: Die Betriebsbereiche der Einrichtung müssen gesondert ausgewertet werden – in der KLR durch Kostenstellen, in der Finanzbuchhaltung durch evtl. Teil-Gewinn- und Verlustrechnungen.
Erbringt ein Pflegedienst also beispielsweise sowohl Leistungen nach SGB V als auch nach SGB XI müssen Kosten und Leistungen für diese beiden Bereiche getrennt ermittelt und aufgezeichnet werden.
- Die Personalkosten in der Pflege: Hier liegt laut Berg die eigentliche Problematik – die Zuordnung der Pflege-Personalkosten zu den Kostenstellen, insbesondere dann, wenn gemischte Touren gefahren würden. Diese Aufgabe könnten die mobilen Zeiterfassungssysteme lösen. Darum sei es wichtig, die hausinterne EDV umfassend zu nutzten.
- Die Personal- und Sachgemeinkosten (auch Overheadkosten): Diese könnten nach den Umsatzanteilen prozentual den beiden Kostenstellen „SGB V“ und „SGB XI“ zugeordnet werden.
Das Ergebnis sei die Darstellung der beiden Betriebsbereiche/Kostenstellen in einem sogenannten Betriebsabrechnungsbogen getrennt voneinander.
Lesen Sie den ganzen Beitrag in der aktuellen Ausgabe von Häusliche Pflege.
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu verfassen.
Sie haben noch kein Konto?
Jetzt registrieren