Corona

Bundestag stimmt weiteren Corona-Auflagen zu

Der Bundestag hat am Donnerstag, 18. November 2021, einen Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) beschlossen. Demnach soll unter anderem die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite am 25. November auslaufen. Beschlossen wurde die Einfügung eines bundeseinheitlich anwendbaren Katalogs möglicher Schutzvorkehrungen in Paragraf 28a des Infektionsschutzgesetzes.

Foto: Bundestag/Studio Kohlmeier Mit der Mehrheit der Ampel-Fraktionen hat der Bundestag (Archivbild) neue Schutzauflagen im Zuge des geänderten Infektionsschutzgesetzes auf den Weg gebracht.

Damit soll es möglich sein, je nach Entwicklung der Lage erforderliche Schutzvorkehrungen zu treffen. Ferner würden gesetzliche oder untergesetzliche Regelungen zum Infektionsschutz im regulären parlamentarischen Verfahren jederzeit kurzfristig ermöglicht, heißt es im Gesetzentwurf. Der neue Katalog sei auf Vorkehrungen beschränkt, die in der jetzigen Phase der Pandemie sinnvoll und angemessen sein könnten. Die Vorkehrungen könnten je nach regionaler Lage differenziert angewendet werden.

Die zum Schutz der öffentlichen Gesundheit und für eine bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf nötigen Regelungen im Pflegezeitgesetz, Familienpflegezeitgesetz und im Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI, Soziale Pflegeversicherung) gelten auch nach Ende der epidemischen Lage und über das Jahresende 2021 hinaus. Die Sonderregelungen in der Pflege wurden bis Ende März 2022 verlängert.

Am Abend vereinbarten die Ministerpräsidentinnen und -ministerpräsidenten sowie die geschäftsführende Bundesregierung weitere Maßnahmen. Die Länder wollen Beschäftigte in Krankenhäusern, Pflege- und Behindertenheimen sowie bei mobilen Pflegediensten zur Corona-Impfung verpflichten, und zwar „einrichtungsbezogen“ und bei Kontakt mit besonders gefährdeten Personen. Der Bund soll dies umsetzen. Für Pflegeheime und Kliniken sollen Testpflichten für Beschäftigte und Besucher verankert werden. Auch die Kontrollen der Impf- und Testnachweise sollen verschärft werden.

Bund und Länder einigten sich auf einen Pflegebonus für Pflegekräfte vor allem in der Intensivpflege, wie Kanzlerin Angela Merkel sagte. In einer Vorlage hieß es, mit der erneuten Leistung eines Pflegebonus solle die Anerkennung des Einsatzes in der aktuell sehr herausfordernden Situation unterstrichen werden. Weiter hieß es: „Die Länder bitten den Bund, die hierfür erforderlichen Finanzmittel bereitzustellen.“

Die vom Bundestag beschlossenen Änderungen am Infektionsschutzgesetz ordnete der Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste (bpa), Bernd Meurer, wie folgt ein: „Kapazitätsbeschränkungen und 2G bei Veranstaltungen, 3G in Betrieben und deutlich mehr Testungen. Der Bundestag hat den Ländern heute zahlreiche Möglichkeiten an die Hand gegeben, gegen die in ständig neue Rekordhöhen schießenden Infektionszahlen vorzugehen. Diese Maßnahmen müssen schnell und flächendeckend umgesetzt werden, und auch Kontaktbeschränkungen dürfen je nach regionaler Infektionslage kein Tabuthema sein.“

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite

Beschlussempfehlung des Hauptausschusses

Bericht des Hauptausschusses