Politik

Corona-Testverordnung: Hilfe zur Antragstellung

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat eine Hilfestellung für die einrichtungsbezogenen Corona-Testkonzepte und die Anträge für die Corona-Schnelltests veröffentlicht. 

Ärztin nimmt einen Abstrich von einer Patientin.
Foto: Adobe Stock/Microgen Die neue Coronavirus-Testverordnung verlangt von Pflegeeinrichtungen ein Testkonzept.

Seit 15. Oktober 2020 gilt die neue Coronavirus-Testverordnung. Um die darin festgehaltenen Corona-Schnelltests beschaffen zu können, müssen Pflegeeinrichtungen einen Antrag beim öffentlichen Gesundheitsdienst stellen und ein einrichtungsbezogenes Testkonzept vorlegen. Die neue Hilfestellung des BMG soll Einrichtung bei der Antragstellung sowie dem Erstellen des Testkonzeptes unterstützen. 

Die Hilfestellung bieten wir Ihnen hier zum kostenlosen Download an.