Corona
Corona-Warn-App auf dem Diensthandy nutzen
Seit dem 12. Juni kann die Corona-Warn-App der Bundesregierung genutzt werden. Damit sie möglichst effektiv ist, sollten sie so viele Handynutzer wie möglich installieren. Auch auf Firmenhandys ist die Nutzung freiwillig. Datenschutzrechtliche Bedenken bestehen nicht, erklärt Datenschutzexperte Thomas Althammer.

Thomas Althammer, Geschäftsführer der Althammer & Kill GmbH & Co. KG mit Sitz in Düsseldorf. Foto: Archiv
Wie funktioniert die Corona-Warn-App?
Thomas Althammer: Für eine Dauer von zwei Wochen wird von jedem Smartphone aufgezeichnet, welche Geräte in unmittelbarer Umgebung gefunden werden. Das erfolgt anonym und ohne Rückschlüsse auf die Identität bzw. tatsächliche Aufenthaltsorte der Besitzer. Die Corona-App setzt auf vorhandene Funktionen in den Smartphone-Betriebssystemen auf. Apple und Google haben in iOS bzw. Android Funktionen ergänzt, um die Nutzung von Daten über sogenannte Warn-Apps zu ermöglichen ("Exposure Notification System"). Im Fall einer Erkrankung bzw. eines positiven Tests können alle Personen mit räumlichen Kontakt in den letzten zwei Wochen informiert werden.
Ist die Warn-App datenschutzkonform?
Thomas Althammer: Nach meiner Einschätzung ja. Die offizielle App vom Robert-Koch-Institut ist in enger Abstimmung mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz entwickelt worden. Eine detaillierte Datenschutz-Folgenabschätzung wurde im Internet veröffentlicht und der Quellcode ist frei einsehbar. Bisher gibt es vergleichsweise wenig Bedenken und viel Zustimmung für die Konzeption und Umsetzung der App. Vorsicht ist bei anderen "Corona-Apps" geboten, die teilweise in den AppStores gelistet sind, da es sich hier um teils zweifelhafte Funktionen und Angebote handelt.
Darf der Arbeitgeber die Nutzung der Warn-App anordnen?
Thomas Althammer: Es gibt keine rechtliche Pflicht, die App vom Robert-Koch-Institut zu nutzen, der Einsatz wird aber empfohlen. Viele Unternehmen und Verbraucherverbände sprechen sich für die Installation aus. Der Arbeitgeber darf die Nutzung der App nicht anordnen.
Muss ich die App auf einem Diensthandy nutzen?
Thomas Althammer: Es stellt sich die Frage, ob Unternehmen die Nutzung der App vorschreiben dürfen. Bei Firmen-Handys kann der Arbeitgeber die Installation der App anordnen (bzw. bei MDM-Systemen veranlassen); die dann erforderliche Aktivierung der App ist aber stets freiwillig und darf nicht vorgeschrieben werden.
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