Corona
Debatte über Auskunftspflicht zum Impfstatus
Die Pläne der Bundesregierung zur Impfauskunftspflicht bei Beschäftigten bestimmter Berufsgruppen stoßen auf ein unterschiedliches Echo. Im Entwurf eines entsprechenden Änderungsantrags der Fraktionen der CDU/CSU und SPD heißt es, in Kita, Schule und Heim könne es “im Interesse des Infektionsschutzes” nötig sein, Beschäftigte hinsichtlich ihres Corona-Impf- und Antikörper-Status “unterschiedlich einzusetzen oder von einer Beschäftigung ungeimpfter Personen (in bestimmten Bereichen) abzusehen”.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) begrüßte den Änderungsantrag der Fraktionen. Danach sollen Arbeitgeber in besonders sensiblen Bereichen wie Altenpflege und Kinderbetreuung nach dem Impfstatus ihrer Beschäftigten fragen dürfen. Das sei nötig, um die Arbeitsorganisation in diesen Bereichen auf die Pandemiesituation einzustellen. “Den Beschäftigten sind Menschen anvertraut, die einen besonderen Schutz brauchen. Wie wollen sie einem Angehörigen erklären, dass die Mutter an COVID gestorben ist, weil der Pfleger nicht geimpft war?”, sagte er dem Nachrichtenmagazin Der Spiegel. Spahn betonte, dass die Impfentscheidung freiwillig bleibe und die Impfentscheidung auch keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen haben dürfe. “Beschäftigte könnten in bestimmten Bereichen nicht eingesetzt werden oder müsste besonderen Schutz walten lassen.”
Auf Nachfrage der Häusliche Pflege-Redaktion teilte das Bundesgesundheitsministerium außerdem mit, dass es eine Auskunftspflicht zum Impfstatus schon seit langem gebe. Bisher sei die Abfrage in z.B. Krankenhäusern, ambulanter Pflege und Arztpraxen erlaubt. Das sei durch das IfSG § 23a Personenbezogene Daten über den Impf- und Serostatus von Beschäftigten geregelt: “Soweit es zur Erfüllung von Verpflichtungen aus § 23 Absatz 3 in Bezug auf übertragbare Krankheiten erforderlich ist, darf der Arbeitgeber personenbezogene Daten eines Beschäftigten über dessen Impf- und Serostatus verarbeiten, um über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses oder über die Art und Weise einer Beschäftigung zu entscheiden. Dies gilt nicht in Bezug auf übertragbare Krankheiten, die im Rahmen einer leitliniengerechten Behandlung nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft nicht mehr übertragen werden können. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des allgemeinen Datenschutzrechts.” Mit der aktuellen Regelung dürfe der Arbeitgeber nur die Impf-Daten erfassen, soweit sie erforderlich sind um die Ausbreitung von COVID-19 zu verhindern.
Deutliche Kritik gab es von den Fraktionen der Oppositionsparteinen im Bundestag: Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke. In einer gemeinsamen Erklärung warfen sie der Bundesregierung “Verfahrenstricks” und die Missachtung der Minderhietsrechte der Opposition vor. “Diese Art der Gesetzgebung zwischen Tür und Angel wird die Legitimität und Akzeptanz des Auskunftsanspruchs wie des gesamten Pandemiemanagements nicht erhöhen. Im Gegenteil: Die Unfähigkeit der Großen Koalition zu einer vorausschauenden Politik kann das Ansehen der Politik insgesamt beschädigen. Die neue Regelung ist offenkundig mit heißer Nadel gestrickt und es bestand keine Möglichkeit, sie in einem geordneten Verfahren zu prüfen”, heißt es in der Erklärung.
Lob für die geplante Impfauskunfspflicht kommt hingegen om Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) „Die Möglichkeit zur Impfabfrage in besonders sensiblen Bereichen wie den Pflegeunternehmen ist ein wichtiger Baustein für anhaltende Sicherheit und einen funktionierenden Infektionsschutz“, sagte bpa-Präsident Bernd Meurer dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND).
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