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DEVAP: Ausbildungs- und Prüfungsverordnung zeitnah vorlegen
Die Pflegeberufereform ist zwar verabschiedet, doch es
fehlt Wesentliches. Daher hat der Deutsche Evangelische
Verband für Altenarbeit und Pflege (DEVAP) an das
Bundesfamilien- und das Bundesgesundheitsministerium
appelliert, die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung
(APO) noch vor der Sommerpause 2018 vorzulegen und zu
verabschieden.

"Um die Pflegeberufereform fristgerecht umzusetzen,
benötigen die ambulanten und stationären
Pflegeeinrichtungen und Pflegeschulen verlässliche
Planungssicherheit in haltlicher und finanzieller Art.
Die umfangreichen Veränderungen führen zu neuen
Lerninhalten, die von den Lehrenden in
kompetenzorientierten zeitgemäßen Lernformen und in
verschiedenen Pflegesettings vermittelt werden müssen",
formuliert Dr. Bodo de Vries, Vorstandsvorsitzender des
DEVAP in einer aktuellen Pressemitteilung.
Auf Grundlage des Rahmenlehrplans, welchen eine
Fachkommission im Anschluss an die Verabschiedung der
APO mit einer gesetzlichen Frist bis zum 1. Juli 2019
gem. § 53 Abs. 2 PflBRefG erstellen soll, werden die
Schulen ihre Curricula erarbeiten – hierfür brauchten
die Fachkommission und im Anschluss die Pflegeschulen
ausreichend Zeit, um am 1. Januar 2020 mit der neuen
Ausbildung gut vorbereitet starten zu können.
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