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DEVAP – Wilfried Wesemann: Umsetzungsschwächen dringend beheben

Der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege (DEVAP) begrüßt, dass der Gesetzgeber nun auch stationäre Träger verpflichtend an die TI anschließen will. Hierzu müssten jedoch zunächst bereits offenbar gewordene Umsetzungsschwächen behoben werden.

Foto: DEVAP

Von Wilfried Wesemann

„Die Chancen der Anbindung der Pflege an die Telematikinfrastruktur (TI) liegen auf der Hand: eine sichere Vernetzung aller Akteure im Gesundheitswesen, mehr Transparenz für alle Beteiligten, unbürokratische und schlanke Verfahren und damit endlich mehr Zeit für die Pflege am Bett. Seit Jahren setzt sich der DEVAP für einheitliche wechselseitige digitale Lösungen zur Verordnung, Abrechnung und für den Informationsaustausch ein. Wir begrüßen ausdrücklich, dass mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) nun auch die stationären Träger verpflichtend an die TI angeschlossen werden. Die Umsetzung in der ambulanten Pflege zeigt jedoch bereits heute Schwächen, die zwingend vor einer verpflichtenden Einbindung der Träger an die TI behoben werden müssen. Dies betrifft

  • die vollständige Refinanzierung aller Anschaffungs- und laufenden Kosten,
  • die Beschleunigung von Antragsverfahren beispielsweise für die Beantragung von Zugangskarten,
  • die Klärung von Fragen rund um die erforderliche Hard- und Software aufgrund des geplanten Anschlusses an die TI 2.0
  • und die verpflichtende Einbindung aller Akteure.

Hier wünschen wir uns vorab Klarheit und synchronisierte Prozesse, um die Bereitschaft der Träger zu fördern und die Chancen der TI-Einbindung auch tatsächlich nutzen zu können.“

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