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DEVAP will Abschaffung des Wertschöpfungsanteils

Der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege e.V. (DEVAP) fordert die Abschaffung des Wertschöpfungsanteils für Auszubildende gem. § 27 Abs. 2 Pflegeberufegesetz (PflBG) auch für das 2. und 3. Ausbildungsjahr und die vollständige Refinanzierung der Ausbildungskosten.

Vorsitzender des DEVAP
Foto: DEVAP „Die Belastung ist in der Pflege sehr hoch. Durch Einrechnung der Auszubildenden in das vorhandene Personal erhöhen wir diese Belastung zusätzlich“, sagt Wesemann.

„Die Anrechnung der Auszubildenden auf die Personalschlüssel sollte nicht nur für das erste Ausbildungsjahr ausgesetzt werden, sondern – vor allem aufgrund der umfangreichen Praxiseinsätze bei anderen Trägern bzw. der fehlenden Möglichkeit im ambulanten Bereich Auszubildende allein einzusetzen – auch für das 2. und 3. Jahr“, so Wilfried Wesemann, Vorstandsvorsitzender des DEVAP. „Wir brauchen eine entsprechende gesetzliche Regelung im Pflegeberufegesetz und eine garantierte Refinanzierung der Ausbildungskosten, damit diese nicht auf die Pflegebedürftigen umgelegt werden.“

„Vor allem im ambulanten Bereich kann nicht von einer Wertschöpfung ausgegangen werden, weil Auszubildende auch im 2. Ausbildungsjahr keine eigenverantwortlichen Touren durchführen können.“, so Wesemann weiter. „Sie lernen und werden begleitet. Sie sind zudem weitgehend in den Fremdpraktika und nicht beim Träger der praktischen Ausbildung. Sie fahren für diesen also keine selbständigen Touren.“