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Die Pflegeausbildung ab 2020
Zum 1. Januar 2020 tritt das Pflegeberufegesetz (PflBG) in Kraft. Was auf die ambulante Pflege als Ausbilder zukommt, erklärt Bettina Grundmann-Horst, Vorstandsmitglied des Anbieterverbands qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen (AVG) in der Oktoberausgabe der Zeitschrift Häusliche Pflege.

Hinsichtlich der Zulassung als Träger der praktischen Ausbildung empfiehlt die Autorin, "die entsprechenden Angaben zu übermitteln und die Einrichtung als Träger zuzulassen. Dabei sollten die angebotenen Azubi-Plätze realistisch betrachtet werden. Unter den neuen Voraussetzungen sollten die Einrichtungen zunächst eher weniger Azubis planen, um den neuen Kriterien entsprechen zu können."
Hilfreich sei zudem Absatz 2 des § 18 der Ausbildungsordnung. Dieser sorge dafür, "dass dass dem Azubi selbstständiges Arbeiten möglich ist, wenn der Ausbilder dies für richtig hält und der Azubi aus seiner Sicht dazu in der Lage ist", so die Expertin.
Alle Informationen lesen Sie in der aktuellen Ausgabe der Häusliche Pflege.
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