Politik
Die schwierige Umsetzung der tarifähnlichen Bezahlung
Bei der tarifähnlichen Bezahlung springen die Vorschriften zur Umsetzung immer zwischen zwei verschiedenen Fragestellungen hin und her: Was muss für die Zulassung mindestens eingehalten werden und was wird im Rahmen der Vergütungsverhandlungen als maximale Obergrenze anerkannt?

Grundsätzlich, so betont der Unternehmensberater und Pflegeexperte Andreas Heiber in der aktuellen Ausgabe von Häusliche Pflege muss unterschieden werden zwischen echten Tarifanwendern und anderen.
Verschiedene Varianten
Die echten Tarifanwender (Variante 1: unterschriebener Tarifvertrag oder vergleichbare kirchliche Arbeitsrechtregelung) seien privilegiert. Während man bei der Einhaltung der Tarifverträge auf die Tarifparteien vertraut, werden alle ihre Personalkosten als wirtschaftlich anerkannt.
Die nicht tarifgebundenen Einrichtungen können zwei Varianten wählen:
- Variante 2: Wer sich an die Entlohnungsregelungen einesbestehenden Tarifvertrags anlehnt, muss diese Regelungen einschließlich der Eingruppierungen oder der Stufensteigerungen genau einhalten. Im Rahmen von Vergütungsverhandlungen gilt die Refinanzierungsregelung nur für die Mitarbeitenden, die Leistungen der Pflege und Betreuung erbringen. Deren Vergütungshöhe ist begrenzt durch die Höhe des regionalen Entgeltniveaus, das im Regelfall um nicht mehr als 10 Prozent überschritten werden darf.
- Variante 3: Wer sich nicht an die Entlohnungsregelungen eines Tarifwerkes halten will, muss als Untergrenze die durchschnittliche Entlohnung der jeweiligen regionalen Entgelte pro Berufsgruppe einhalten. Als Obergrenze ist wiederum das regionale Entgeltniveau + 10 Prozent entscheidend.
Mitten im Hoch der Omikron-Welle und der Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht müssten nun fast 80 Prozent aller Pflegeeinrichtungen noch rechnen und eine strategisch wichtige Entscheidung treffen. Zu hoffen, dass Herr Lauterbach dieses bürokratische Monster aufhält, sei – so Heiber – wahrscheinlich zu viel verlangt.
Lesen Sie den ganzen Beitrag in der aktuellen Ausgabe von Häusliche Pflege.
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