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Digitalisierung: Was bringt die Telematik ab 2024?
Ab 2024 wird voraussichtlich auch die ambulante Pflege an die Telematikinfrastruktur des Gesundheitswesens angeschlossen. Schon jetzt können ambulante Dienste ausschließlich elektronische Verfahren zur Übermittlung von Abrechnungsunterlagen und Leistungsnachweisen nutzen. Was das für die Pflegedienste bedeutet, beantwortet die April-Ausgabe des Fachmagazins Häusliche Pflege in einem Digitalisierungs-Special.

Seit März 2021 können ambulante Dienste ausschließlich elektronische Verfahren zur Übermittlung von Abrechnungsunterlagen und Leistungsnachweisen nutzen. „Der digitale Leistungsnachweis ist im Kommen. Doch die Konsequenzen sind gravierender als angenommen“, analysiert Pflegeexperte Andreas Heiber. In seinem Beitrag „Die gläserne Abrechnung“ zeigt der Unternehmensberater auf, welche massiven Auswirkungen die Digitalisierung auf die rund 15.000 Pflegedienste in Deutschland haben wird.
Ein weiterer Fachbeitrag erörtert die gesetzlichen Grundlagen und die kommenden Digitalisierungsschritte für die Pflege. Auch die Praxis kommt nicht zu kurz: Was die Digitalisierung für die tägliche Arbeit eines ambulanten Dienstes bedeutet – von der Implementierung über die Dokumentation bis zur Finanzierung – das berichtet die Diakoniestation Hesel-Jümme-Uplegen aus Ostfriesland.
Das ganze Digitalisierungs-Special lesen Sie in der April-Ausgabe der H�uslichen Pflege.
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